Compliance
Claudia Gardemann
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sollte zum 30. Dezember 2024 Anwendung fin-den und künftig sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe (Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz) und bestimmte Erzeugnisse aus diesen entwaldungsfrei und unter Achtung von Menschenrechten hergestellt werden. Nun soll die EUDR auf Initiative der EU-Kommission um zwölf Monate verschoben werden, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zu geben, die Verpflichtungen der EUDR umzusetzen.
ArbeitsrechtCompliance
Stefan Gatz
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Stefan Gatz
Cannabis wird zwar nicht erst seit dem 1. April 2024 konsumiert. Mit der Cannabislegalisierung zum Zwecke des Eigengebrauchs mit Wirkung ab dem 1. April 2024 rückt aber der Umgang mit Cannabis als Suchtmittel noch stärker in den Fokus der Öffentlichkeit und Arbeitgeber und stellen sich Fragen, wie mit Fällen von Cannabiskonsum am Arbeitsplatz und im Betrieb umgegangen werden muss. (…)
ArbeitsrechtCompliance
Greta Groffy
Anfang des Jahres hatte die Regierung den Referentenentwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz IV vorgestellt und angekündigt, die deutsche Wirtschaft durch Bürokratieabbau um über drei Milliarden Euro entlasten zu wollen. Wesentlicher arbeitsrechtlicher Inhalt war, dass der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen nach dem Nachweisgesetz nicht mehr der wet ink, d.h. der eigenhändigen Unterschrift, bedürfen sollte. Es sollte stattdessen bereits die qualifizierte elektronische Signatur ausreichen.
Compliance
Claudia Gardemann
Zum 1. Januar 2024 ist das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in Kraft getre-ten. Es setzt Teile der EU-Einwegkunststoffrichtlinie um und verpflichtet Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten unter anderem zur Zahlung einer jährlichen Sonderabgabe an den neu gegründeten Einwegkunststofffonds.
ArbeitsrechtCompliance
Greta Groffy
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Greta Groffy
Die Aufregung in mitbestimmten Betrieben und unter Arbeitsrechtlern war groß, nachdem der BGH am 10.01.2023 sein Urteil zur richtigen Bemessung der Vergütung von Betriebsräten verkündet hatte. Der BGH hatte die Messlatte, um sich als Organ, Prokurist oder Betriebsratsmitglied aufgrund einer unangemessen hohen Vergütung von Betriebsratsmitgliedern wegen Untreue strafbar zu machen, niedriger gelegt (Blogbeitrag vom 17.03.2023). Die Regierung hatte zügig reagiert und eine Expertenkommission damit beauftragt, einen Regelungsvorschlag zu unterbreiten, um das Gesetz klarstellend zu ändern. Der Kommissionsvorschlag wurde nunmehr als Gesetzesentwurf vom Kabinett verabschiedet.