ComplianceKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Spätestens bis Ende des Jahres müssen sich Verpflichtete nach Maßgabe des Geldwäschegesetzes (GwG) bei dem bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) eingerichteten Web-Portal goAML registrieren lassen, um dann künftig entsprechende Verdachtsanzeigen über dieses System abzugeben. Wichtig: Eine entsprechende Registrierungspflicht besteht auch ohne das Vorliegen eines meldepflichtigen Anlasses.
ComplianceGesellschaftsrecht und M&A
Dr. Hans Mewes
In einer vielbeachteten und praxisrelevanten Entscheidung hatte das OLG Zweibrücken über die Haftung einer GmbH-Geschäftsführerin zu entscheiden (Urteil vom 18.08.2022, 4 U 198/21). Die Ablehnung der Haftung begründete das OLG insbesondere damit, dass im zu beurteilenden Sachverhalt trotz fahrlässigen Handelns keine spezifisch organschaftliche Pflicht verletzt worden war und zudem die (eigentlich für Arbeitnehmer entwickelten) Grundsätze über den innerbetrieblichen Schadensausgleich bei betrieblich veranlasster Tätigkeit auch zugunsten der Geschäftsführerin angewendet werden konnten. Das Urteil ist zwar in Rechtskraft erwachsen, aber im Ergebnis nicht unumstritten.
ComplianceKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Nach Umgestaltung des Transparenzregisters im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) zu einem sog. Vollregister dürften mittlerweile sämtliche hiesigen Aktiengesellschaften, GmbHs, Personenhandelsgesellschaften, rechtsfähige Stiftungen und Partnerschaftsgesellschaften „ihre“ wirtschaftlich berechtigten Personen an das Transparenzregister („registerführende Stelle“) gemeldet haben. Die genannten Unternehmen und Vereinigungen bleiben überdies verpflichtet, die gemeldeten Daten auf aktuellem Stand zu halten und etwaige Veränderungen ebenfalls an das Transparenzregister bekannt zu machen („Folgemeldung“). Daneben normiert § 23a GwG eine Pflicht zur Meldung von Unstimmigkeiten an das Transparenzregister. Die materiellen Anforderungen dieser Vorschrift werden nachfolgend vorgestellt.
ComplianceGesellschaftsrecht und M&A
Dr. Hans Mewes
Mit dem Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz (MoPeG) aus dem Jahre 2021 ist das Recht der Personen- und Personenhandelsgesellschaften umfassend neugestaltet und aktuellen Bedürfnissen angepasst worden. Die Übergangsfrist dieses Gesetzes läuft Ende des Jahres aus, so dass das neue Recht dann ab 2024 umfassend gilt. Die verbleibende Übergangszeit sollte genutzt werden, erforderliche Vorbereitungen zu treffen und etwaige Anpassungen im Hinblick auf die neue Rechtslage vorzunehmen.
ComplianceDatenschutz und IT-Recht
Dr. Christoph Cordes, LL.M.
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Dr. Christoph Cordes, LL.M.
Mit Spannung wurde erwartet, welche Anforderungen der Europäische Gerichtshof an die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches nach Artikel 82 DS-GVO stellt. Dazu hat die dritte Kammer des Europäischen Gerichtshofs mit Urteil vom 4. Mai 2023 (Rechtssache C-300/21) Stellung genommen; weitere Vorlageverfahren sind anhängig. Der Europäische Gerichtshof stellt fest, dass die bloße Verletzung von Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) als solche nicht ausreicht, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen. Es bedarf darüber hinaus des Vorliegens eines materiellen oder immateriellen Schadens der betroffenen Person, der kausal auf dem Verstoß beruht. Geht es um immaterielle Schäden, darf ein Schadensersatzanspruch nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Schaden eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreitet.