ComplianceKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Cyberangriffe haben Konjunktur. Die zunehmende Digitalisierung hat dazu geführt, dass Unternehmen sich jederzeit Hackerangriffen ausgesetzt sehen können. Technische Probleme, Kosten und drohende Reputationsschäden sind hier immens und können gar existenzbedrohende Ausmaße erlangen. Wegen der Bedeutung des Themas und drohender Haftungsgefahren sollten Zuständigkeiten und Pflichten auf oberster Managementebene angesiedelt sein. Es stellt sich gar die Frage nach einer Art Cyber-Vorstand.
ComplianceKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Die mehr oder weniger erzwungene Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und die Pleite der Silicon Valley Bank haben auch hierzulande die Sorge vor einer erneuten Finanzmarktkrise und Unsicherheiten im Bankensektor geschürt. Für Bankkunden bestehen Schutzmechanismen, die man kennen sollte.
ComplianceGesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Börsennotierte Gesellschaften sind gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, dass sie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechen oder erläutern, weshalb sie einzelnen Empfehlungen nicht nachkommen. Soweit sich hier unterjährig relevante Änderungen in den Geschäftsabläufen bzw. der Unternehmenspraxis ergeben, stellt sich die Frage, ob, wann und in welcher Form hiervon zu berichten ist.
Compliance
Dr. Philipp Engelhoven
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Dr. Philipp Engelhoven
Das Arbeitsgericht Oldenburg hat ein Unternehmen dazu verurteilt, einem ehemaligen Arbeitnehmer aus Art. 82 Abs. 1 DS-GVO immateriellen Schadensersatz in Höhe von EUR 10.000 zu zahlen, weil es einem Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO nicht nachgekommen ist. Die Verletzung der DS-GVO selbst führe zu einem immateriellen Schaden, der keiner näheren Darlegung bedarf. Das Urteil zeigt, dass Auskunftsansprüche in Zukunft noch relevanter werden. Unternehmen müssen sich den datenschutzrechtlichen Risiken bewusst sein und eine angemessene Compliance schaffen.
ComplianceGesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Das materielle Regelwerk für Unternehmen, deren Aktien zum Handel an einem organisierten bzw. geregelten Markt zugelassen sind (auch börsennotierte oder kapitalmarktorientierte Gesellschaften oder Unternehmen von öffentlichem Interesse genannt), hat sich in Bezug auf deren internen Kontrollsysteme (IKS) und Risikomanagementsysteme (RMS) in den vergangenen Jahren zunehmend „verdichtet“. Einschlägige Rechtsmaterien sind das Handelsgesetzbuch (HGB), das Aktiengesetz (AktG), der Deutsche Rechnungslegung Standard 20 (DRS 20) und der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK).