31
März
2023

Unterjährige Abweichungen vom Corporate Governance Kodex – was ist zu tun?

Dr. Hans Mewes

Börsennotierte Gesellschaften sind gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, dass sie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechen oder erläutern, weshalb sie einzelnen Empfehlungen nicht nachkommen. Soweit sich hier unterjährig relevante Änderungen in den Geschäftsabläufen bzw. der Unternehmenspraxis ergeben, stellt sich die Frage, ob, wann und in welcher Form hiervon zu berichten ist.

22
März
2023

Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg zeigt die zukünftige Tendenz bei Verletzungen der DS-GVO

Dr. Philipp Engelhoven , Dr. Philipp Engelhoven

Das Arbeitsgericht Oldenburg hat ein Unternehmen dazu verurteilt, einem ehemaligen Arbeitnehmer aus Art. 82 Abs. 1 DS-GVO immateriellen Schadensersatz in Höhe von EUR 10.000 zu zahlen, weil es einem Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO nicht nachgekommen ist. Die Verletzung der DS-GVO selbst führe zu einem immateriellen Schaden, der keiner näheren Darlegung bedarf. Das Urteil zeigt, dass Auskunftsansprüche in Zukunft noch relevanter werden. Unternehmen müssen sich den datenschutzrechtlichen Risiken bewusst sein und eine angemessene Compliance schaffen.

14
März
2023

Anforderungen an interne Kontrollsysteme und Risikomanagementsysteme börsennotierter Unternehmen

Dr. Hans Mewes

Das materielle Regelwerk für Unternehmen, deren Aktien zum Handel an einem organisierten bzw. geregelten Markt zugelassen sind (auch börsennotierte oder kapitalmarktorientierte Gesellschaften oder Unternehmen von öffentlichem Interesse genannt), hat sich in Bezug auf deren internen Kontrollsysteme (IKS) und Risikomanagementsysteme (RMS) in den vergangenen Jahren zunehmend „verdichtet“. Einschlägige Rechtsmaterien sind das Handelsgesetzbuch (HGB), das Aktiengesetz (AktG), der Deutsche Rechnungslegung Standard 20 (DRS 20) und der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK).

13
März
2023

Befreiung kleiner Wertpapierinstitute von Liquiditätsanforderungen

Dr. Hans Mewes

Im Zuge der Umsetzung der Investmentfirm-Regulation (IFR) als unmittelbar geltende europäische Rechtsverordnung (EU 2019/2033) und des hiesigen Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nunmehr die Weichen für eine Befreiung sog. kleiner Wertpapierinstitute von den Liquiditätsanforderungen der IFR gestellt.