22
Dezember
2022

Compliance: „Selbstreinigung“ erfordert nicht immer die Leistung von Schadensersatz

Jan Christian Eggers, LL.M. , Jan Christian Eggers, LL.M.

Um eine Vergabesperre zu vermeiden und sich Chancen auf öffentliche Aufträge zu erhalten, greifen Unternehmen nach einem Complianceverstoß oft zum Mittel der „Selbstreinigung“. Was im Hinblick auf den für eine erfolgreiche Selbstreinigung gebotenen Schadensausgleich tatsächlich erforderlich ist, bedarf allerdings einer genauen Prüfung im Einzelfall. Nicht immer ist Schadensersatz zu leisten.

20
Dezember
2022

Be prepared – Neue Herausforderungen durch die geplante Modernisierung der steuerlichen Außenprüfung zu erwarten

Daniel Fengler , Bastian Deller

Die Digitalisierung schreitet voran. Dies bleibt auch nicht ohne Folgen für künftige Betriebsprüfungen und wird nunmehr durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts weiter vorangetrieben.

20
Dezember
2022

Hinweisgeberschutz – Rollen und Entscheidungsbefugnisse definieren

Stefan Gatz

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundestag das neue Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Alle betroffenen Unternehmen werden verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten und insoweit die Rollen und Entscheidungsbefugnisse zu definieren. Hierbei sollte die neue Rechtsprechung des BAG zur Ausschlussfrist nach § 626 Abs. 2 BGB bei außerordentlichen Kündigungen berücksichtigt werden.

13
Dezember
2022

Bei Auffälligkeiten in der Lieferantenüberwachung: Kartellgeschädigte Unternehmen sollten Schadensersatzansprüche zügig durchsetzen

Jan Christian Eggers, LL.M. , Dr. Philipp Engelhoven , Jan Christian Eggers, LL.M. , Dr. Philipp Engelhoven

Unternehmen achten in Lieferbeziehungen zunehmend selbstständig auf Verdachtsmomente, die auf ein Kartell zwischen Lieferanten hindeuten können („Monitoring“). Zeigen sich verdichtete Anhaltspunkte hierfür, ist eine zügige Anspruchsverfolgung sinnvoll, weil eine kurze Verjährung droht.