Neues Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt geht schrittweise in Betrieb
Am 25. März 2021 hat das Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das neue bundesweite Wettbewerbsregister den Betrieb aufgenommen hat. Grundlage für das Register ist das bereits 2017 erlassene Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) des Bundes, dessen Inkraftsetzung allerdings noch von der Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlung und die Registerführung sowie von der Einrichtung des Registers selbst abhing. Diese Vorarbeiten sind nun abgeschlossen.