27
September
2024

Neue „Hausaufgaben“ für den EuGH: Beweisverwertungsverbote, deutsches Prozessrecht und die DS-GVO

Dr. Frank Bongers

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen muss in einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren die Frage klären, ob Beschäftigtendaten, die womöglich rechtswidrig erhoben worden waren, durch das Gericht verwertet werden dürfen. Diese Thematik, zu der sich vor ca. einem Jahr auch schon das Bundesarbeitsgericht (BAG) geäußert hatte (siehe unseren Blog-Beitrag vom 01.09.2023) , wurde jetzt vom LAG Niedersachsen mit einer Vielzahl von Vorlagefragen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) „an die ganz große Glocke gehängt“ (LAG Niedersachsen, 08.05.2024, Az. 8 Sa 688/23).

27
August
2024

„Am Ende kommt alles raus“: Auskunft über verdeckten Detektiveinsatz

Dr. Frank Bongers

Auch wenn ein verdeckter Einsatz eines Detektivs rechtmäßig sein kann, wird ein Ermittlungsbericht in vielen Fällen nachträglich gegenüber der observierten Person vollständig offengelegt werden müssen. Dies entschied jüngst das Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 09.04.2024, Az.: 13 U 48/23) für den Detektiveinsatz einer Versicherung. Das Urteil dürfte aber auch andere Detektivkunden, wie z.B. Arbeitgeber, aufhorchen lassen.

10
Juli
2024

Datenschutzverletzungen: Wann haftet der Arbeitgeber für Fehler des Arbeitnehmers?

Dr. Frank Bongers

Man möchte meinen, dass ein Arbeitgeber nicht für Schäden haftet, die entstanden sind, weil ein Arbeitnehmer gegen Weisungen des Arbeitgebers verstoßen und deshalb Daten rechtswidrig verarbeitet hat. Dass ein Arbeitgeber für den Arbeitnehmer unter Umständen „den Kopf hinhalten“ muss, ist jedoch nichts Neues. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nimmt hier jedoch den Arbeitgeber – wie jeden „Verantwortlichen“ im Sinne der DS-GVO – besonders in die Pflicht. Hierzu ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst zu einem praxisrelevanten Urteil gekommen.

04
Dezember
2023

Betroffenenrechte nach der DS-GVO: Nicht immer hat man einen Monat Zeit

Dr. Frank Bongers

Das Arbeitsgericht Duisburg (Urteil vom 03.11.2023, Az.: 5 Ca 877/23) hat ein Unternehmen zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt, weil es einen Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO erst nach 19 Kalendertagen erfüllt hatte. Die in Art. 12 Abs. 3 DS-GVO genannte „Höchstfrist“ von einem Monat dürfe nicht „routinemäßig“, sondern nur bei Vorliegen besonderer Umstände ausgeschöpft werden.