24
Januar
2025

Wichtige Entscheidung des EuGH: Unzureichende Datenschutzinformationen können zur Rechtswidrigkeit der Datenverarbeitung führen

Dr. Frank Bongers

Nicht neu ist der Gedanke, dass eine Verletzung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten Auswirkungen auf die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung haben kann. Informationsdefizite müssen bei einer Interessenabwägung stets berücksichtigt werden. Der EuGH hat jedoch in einer aktuellen Entscheidung (EuGH, Urteil vom 09.01.2025, Az. C-394/23) unmittelbar aus einer unzureichenden Datenschutzinformation hergeleitet, dass eine Datenverarbeitung rechtswidrig ist.

20
Januar
2025

Weiterleitung dienstlicher E-Mails an private E-Mail-Adresse: Grund für eine außerordentliche Kündigung?

Dr. Frank Bongers

Das Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 31.07.2024, Az. 7 U 351/23) hielt die außerordentliche, fristlose Kündigung des Dienstvertrages eines Vorstandsmitglieds für rechtmäßig, weil das Vorstandsmitglied wiederholt dienstliche E-Mails an seine private E-Mail-Adresse gesandt hatte. Ob Vorstand oder Arbeitnehmer: Die Entscheidung zeigt erneut auf: Datenschutzrechtliche Pflichten sind nicht zu unterschätzen.

27
September
2024

Neue „Hausaufgaben“ für den EuGH: Beweisverwertungsverbote, deutsches Prozessrecht und die DS-GVO

Dr. Frank Bongers , Dr. Frank Bongers

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen muss in einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren die Frage klären, ob Beschäftigtendaten, die womöglich rechtswidrig erhoben worden waren, durch das Gericht verwertet werden dürfen. Diese Thematik, zu der sich vor ca. einem Jahr auch schon das Bundesarbeitsgericht (BAG) geäußert hatte (siehe unseren Blog-Beitrag vom 01.09.2023) , wurde jetzt vom LAG Niedersachsen mit einer Vielzahl von Vorlagefragen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) „an die ganz große Glocke gehängt“ (LAG Niedersachsen, 08.05.2024, Az. 8 Sa 688/23).

27
August
2024

„Am Ende kommt alles raus“: Auskunft über verdeckten Detektiveinsatz

Dr. Frank Bongers , Dr. Frank Bongers

Auch wenn ein verdeckter Einsatz eines Detektivs rechtmäßig sein kann, wird ein Ermittlungsbericht in vielen Fällen nachträglich gegenüber der observierten Person vollständig offengelegt werden müssen. Dies entschied jüngst das Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 09.04.2024, Az.: 13 U 48/23) für den Detektiveinsatz einer Versicherung. Das Urteil dürfte aber auch andere Detektivkunden, wie z.B. Arbeitgeber, aufhorchen lassen.