Datenschutz und IT-RechtArbeitsrecht
Dr. Frank Bongers
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Dr. Frank Bongers
Mit einer neuen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) anscheinend eine Verwertung von Videoaufzeichnungen für zulässig erachtet, die nach einer weit verbreiteten Auffassung von Datenschutzrechtlern schon hätten gelöscht sein müssen. Arbeitgeber frohlocken – zur Recht?
Datenschutz und IT-RechtMedien und Presse
Wer trägt die Verantwortung, wenn beim Verarbeiten von Daten auf Facebook-Fanpages datenschutzrechtliche Vorschriften verletzt werden? Facebook, der Betreiber der Fanpage, oder beide? Der EuGH hat Anfang Juni 2018 entschieden, dass die Betreiber der Fanseiten mitverantwortlich sind. Jetzt hat Facebook ein Datenschutz-Update für Seitenbetreiber angekündigt.
UnternehmensteuerrechtDatenschutz und IT-RechtGewerblicher Rechtsschutz
Dr. Christoph Cordes, LL.M.
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Dr. Robert Kroschewski
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Dr. Christoph Cordes, LL.M.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 (Dokument Nr. 2017/0894289) Stellung zu den sogenannten Inbound-Fällen – d. h. unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer Lizenzgeber, der einem Lizenznehmer in Deutschland eine Software oder Datenbank zur Nutzung überlässt, der sogenannten beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Das Schreiben ist insbesondere für deutsche Lizenznehmer von Bedeutung, weil diese im Falle des Eingreifens der beschränkten Steuerpflicht einen sogenannten Steuerabzug („Quellensteuer“) in Höhe von 15 % des gesamten Entgelts vornehmen müssen. Nimmt der deutsche Lizenznehmer den Abzug nicht vor, droht ihm, die Quellensteuer selbst tragen zu müssen.
Datenschutz und IT-RechtGewerblicher Rechtsschutz
Dr. Christoph Cordes, LL.M.
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Dr. Christoph Cordes, LL.M.
Google und andere Suchmaschinen zeigen bei Eingabe von Orts-, Personen- oder Produktnamen häufig verkleinerte Vorschaubilder („Thumbnails“) an. Sind die Werke ohne Einwilligung des Urheberrechtsinhabers in das öffentlich zugängliche Netze eigestellt worden, stellt sich die Frage, ob in der Wiedergabe dieser Vorschaubilder oder in dem Setzen eines Links auf ein solches Vorschaubild eine Urheberrechtsverletzung in Form der unerlaubten öffentlichen Wiedergabe (§ 15 Abs. 2 Urheberrechtsgesetzt) liegt.
Datenschutz und IT-RechtMedien und Presse
Google haftet als Störerin für Suchergebnisse, wenn diese auf rechtswidrige Veröffentlichungen von Bildnissen verweisen (LG Frankfurt a. M., Urt. v. 19.02.2017, Az. 2-03 S 16/16). Die Privilegierung des § 8 TMG ist nicht auf die Betreiber von Suchmaschinen anwendbar.