ArbeitsrechtDatenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
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Dr. Frank Bongers
Man möchte meinen, dass ein Arbeitgeber nicht für Schäden haftet, die entstanden sind, weil ein Arbeitnehmer gegen Weisungen des Arbeitgebers verstoßen und deshalb Daten rechtswidrig verarbeitet hat. Dass ein Arbeitgeber für den Arbeitnehmer unter Umständen „den Kopf hinhalten“ muss, ist jedoch nichts Neues. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nimmt hier jedoch den Arbeitgeber – wie jeden „Verantwortlichen“ im Sinne der DS-GVO – besonders in die Pflicht. Hierzu ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst zu einem praxisrelevanten Urteil gekommen.
Datenschutz und IT-RechtGewerblicher Rechtsschutz
Der Siegeszug von KI-Tools ist scheinbar unaufhaltsam. Die Textgenerierungssoftware von OpenAI, Google, Microsoft und Co. revolutionieren das Schreiben von Artikeln, Datenanalysen und das Verfassen automatisierter E-Mail-Antworten.
ArbeitsrechtDatenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
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Das Arbeitsgericht Duisburg (Urteil vom 03.11.2023, Az.: 5 Ca 877/23) hat ein Unternehmen zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt, weil es einen Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO erst nach 19 Kalendertagen erfüllt hatte. Die in Art. 12 Abs. 3 DS-GVO genannte „Höchstfrist“ von einem Monat dürfe nicht „routinemäßig“, sondern nur bei Vorliegen besonderer Umstände ausgeschöpft werden.
Datenschutz und IT-RechtMedien und Presse
Wer eine Bewertung verfasst und darin enthaltene negative Tatsachenbehauptungen nicht beweisen kann, haftet dafür. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal am 22.05.2023 entschieden (Az. 6 O 18/23).