10
Juli
2024

Datenschutzverletzungen: Wann haftet der Arbeitgeber für Fehler des Arbeitnehmers?

Dr. Frank Bongers , Dr. Frank Bongers

Man möchte meinen, dass ein Arbeitgeber nicht für Schäden haftet, die entstanden sind, weil ein Arbeitnehmer gegen Weisungen des Arbeitgebers verstoßen und deshalb Daten rechtswidrig verarbeitet hat. Dass ein Arbeitgeber für den Arbeitnehmer unter Umständen „den Kopf hinhalten“ muss, ist jedoch nichts Neues. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nimmt hier jedoch den Arbeitgeber – wie jeden „Verantwortlichen“ im Sinne der DS-GVO – besonders in die Pflicht. Hierzu ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst zu einem praxisrelevanten Urteil gekommen.

04
Dezember
2023

Betroffenenrechte nach der DS-GVO: Nicht immer hat man einen Monat Zeit

Dr. Frank Bongers , Dr. Frank Bongers

Das Arbeitsgericht Duisburg (Urteil vom 03.11.2023, Az.: 5 Ca 877/23) hat ein Unternehmen zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt, weil es einen Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO erst nach 19 Kalendertagen erfüllt hatte. Die in Art. 12 Abs. 3 DS-GVO genannte „Höchstfrist“ von einem Monat dürfe nicht „routinemäßig“, sondern nur bei Vorliegen besonderer Umstände ausgeschöpft werden.