Datenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
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Dr. Frank Bongers
Eine sehr praxisrelevante und dabei häufig unterschätzte Herausforderung ist das Auskunftsverlangen eines Betroffenen. Betroffener ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Person zu der Daten gespeichert wurden. Jede Person hat nach § 34 BDSG gegenüber jeder Stelle, die personenbezogene Daten zu dieser Person gespeichert hat, Anspruch auf umfassende Auskunft über die gespeicherten Daten.
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
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Trotz Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, gibt es für Unternehmen keinen 100%igen Schutz gegen Hackerangriffe. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bestehende Sicherheitslücken meist erst durch Hackerangriffe aufgezeigt. Hacker sind dem Unternehmen damit regelmäßig einen Schritt voraus.
Datenschutz und IT-Recht
Nach Einschätzung des Präsidenten der BaFin gehören Cyberrisiken zu den "Toprisiken eines jeden Unternehmens". In seiner Rede zum Thema "Cyberrisiken - ein Thema für deutsche Banken?" am 08.07.2015 auf dem Bundesbank Symposium in Frankfurt am Main erklärt Felix Hufeld, Präsident der BaFin, "die Qualität der Cyberrisiken im Finanzsektor" habe "ein alarmierendes Niveau erreicht".
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
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Datenschutzrechtliche Standard-Situationen meistern: Schritt für Schritt. Dabei unterstützen die ESCHE-Datenschutz-Checklisten. Nahezu jedes Unternehmen lässt Daten verarbeiten. Die Bandbreite reicht über IT-Dienstleistungen, Gehaltsabrechnungen, Call-Center-Dienste, den Einsatz von Tracking-Tools bis hin zur Akten- und Datenträgervernichtung. In all diesen Fällen und selbst bei schlichten Wartungsarbeiten, bei denen Externe etwaigen Zugriff auf personenbezogene Daten haben, ist der Auftraggeber gefordert.
Datenschutz und IT-Recht
Der Weitergabe von "gebrauchter" Software standen bisher erhebliche rechtliche Hürden entgegen. Unter anderem schien es nicht zulässig zu sein, eine von dem Softwarehersteller erworbene Lizenz aufzuspalten und das Recht zur Nutzung der Software nur für eine bestimmte Nutzerzahl weiterzuverkaufen.