Datenschutz und IT-RechtMedien und Presse
Bewertet ein Mitbewerber einen Konkurrenten mit einem von fünf möglichen Sternen ist das unzulässig, wenn es keine Grundlage für die Bewertung gibt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln am 23.12.2022 entschieden (Az. 6 U 83/22).
ArbeitsrechtDatenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
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Dr. Frank Bongers
Mitglieder von Betriebsräten sehen sich aufgrund ihres „Wächteramtes“ genauso in der Pflicht, die Einhaltung des Beschäftigtendatenschutzes zu überwachen wie der betriebliche Datenschutzbeauftragte. Deshalb könnte man vermuten, dass die Ämter der Betriebsratsvorsitzenden mit der Funktion des oder der betrieblichen Datenschutzbeauftragten – vielleicht sogar besonders gut – vereinbar sind. Anders sieht es das Bundesarbeitsgericht, welches im Hinblick auf die zum Teil eigenständige Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat entschied, dass Betriebsratsvorsitzende nicht zugleich Datenschutzbeauftragte sein können.
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Christoph Cordes, LL.M.
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Dr. Christoph Cordes, LL.M.
Das OVG Saarlouis kommt in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. April 2023 (Az.: 2 A 111/22) zu dem Schluss, dass eine Telefon-Werbung gegenüber Unternehmern, die ohne ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung erfolgt, nicht nur wettbewerbswidrig ist, sondern zugleich einen Verstoß gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellt, wenn dafür personenbezogene Daten verarbeitet werden. Im vorliegenden Fall wurden aus öffentlich zugänglichen Quellen Namen, Anschriften und Telefonnummern von Zahnärzten und Dentallaborinhabern erhoben und verarbeitet. Das Urteil ist von hoher praktischer Relevanz, da Verstöße gegen die DS-GVO wesentlich schärfer sanktioniert werden als Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).
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Treffer bei Google können für Unternehmen enorme Bedeutung entfalten – vor allem, wenn sie negative Inhalte transportieren, die unwahr sind. Unter welchen Voraussetzungen solche Inhalte gelöscht werden können, hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 25. Mai 2023 (Az.: VI ZR 832/20) konkretisiert.