08
Juni
2023

BAG: Betriebsratsvorsitzende können nicht Datenschutzbeauftragte sein

Dr. Frank Bongers , Dr. Frank Bongers

Mitglieder von Betriebsräten sehen sich aufgrund ihres „Wächteramtes“ genauso in der Pflicht, die Einhaltung des Beschäftigtendatenschutzes zu überwachen wie der betriebliche Datenschutzbeauftragte. Deshalb könnte man vermuten, dass die Ämter der Betriebsratsvorsitzenden mit der Funktion des oder der betrieblichen Datenschutzbeauftragten – vielleicht sogar besonders gut – vereinbar sind. Anders sieht es das Bundesarbeitsgericht, welches im Hinblick auf die zum Teil eigenständige Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat entschied, dass Betriebsratsvorsitzende nicht zugleich Datenschutzbeauftragte sein können.

31
Mai
2023

OVG Saarlouis: Telefonwerbung ohne Einwilligung gegenüber Freiberuflern, Einzelkaufleuten o. Ä. verstößt gegen DS-GVO

Dr. Christoph Cordes, LL.M. , Dr. Christoph Cordes, LL.M.

Das OVG Saarlouis kommt in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. April 2023 (Az.: 2 A 111/22) zu dem Schluss, dass eine Telefon-Werbung gegenüber Unternehmern, die ohne ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung erfolgt, nicht nur wettbewerbswidrig ist, sondern zugleich einen Verstoß gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellt, wenn dafür personenbezogene Daten verarbeitet werden. Im vorliegenden Fall wurden aus öffentlich zugänglichen Quellen Namen, Anschriften und Telefonnummern von Zahnärzten und Dentallaborinhabern erhoben und verarbeitet. Das Urteil ist von hoher praktischer Relevanz, da Verstöße gegen die DS-GVO wesentlich schärfer sanktioniert werden als Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

25
Mai
2023

Betriebliches Eingliederungsmanagement ohne datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung?

Dr. Frank Bongers , Dr. Erwin Salamon , Dr. Frank Bongers , Dr. Erwin Salamon

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) war kurz davor, diese Frage zu beantworten. Ungeachtet dessen ist die neue Rechtsprechung des BAG zu diesem Themenkomplex von besonderer Bedeutung. Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin eine datenschutzrechtliche Einwilligung ablehnt, darf dies nach dem BAG nicht ohne Weiteres zum Abbruch eines betrieblichen Eingliederungsmanagements führen.