Datenschutz und IT-RechtArbeitsrecht
Dr. Frank Bongers
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Dr. Frank Bongers
Jede Datenschutzverletzung kann einen Schadensersatzanspruch begründen. Praxisrelevant ist vor allem ein Ausgleich für immaterielle Schäden, also eine Art „Schmerzensgeld“. Wer das Datenschutzrecht kennt, weiß, dass Perfektion in seiner Umsetzung schwer zu erreichen ist. Muss es dann für Datenschutzverletzungen nicht eine „Bagatellgrenze“ geben, unterhalb derer kein Schadensersatz verlangt werden kann? Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen meint: „Nein.“
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Vor einer guten Woche sorgte der Beschluss des BVerfG für viel Aufsehen, dass Renate Künast Beleidigungen nicht schutzlos ausgeliefert sein darf. Jetzt müssen die Berliner Gerichte erneut entscheiden, ob und in welchen Fällen Künast tatsächlich Auskunft über die Daten der anonymen Nutzer erhält, die sie beleidigt hatten.
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Auch „einfache“ Straftaten wie üble Nachrede und Beleidigung können eine Auskunftspflicht von Plattformen nach § 21 Abs. 2 und 3 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes begründen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat jetzt klargestellt, dass die Anforderungen an den Straftatbestand der Beleidigung nicht überspannt werden dürfen (Beschluss vom 19. Dezember 2021, Az: 1 BvR 1073/20).
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Dr. Frank Bongers
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Mit Spannung war erwartet worden, ob das Bundesarbeitsgericht (BAG) in der für den 27.04.2021 angekündigten Entscheidung mehr Klarheit über den Umfang eines Anspruchs auf Kopien von personenbezogenen Daten nach Art. 15 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bringen würde. Soweit dies die Pressemitteilung erkennen lässt, hat das BAG diese Frage jedoch offengelassen, weil es den Klageantrag für zu unbestimmt hielt. Interessant ist die Entscheidung dennoch, da gerade der Verweis auf die notwendige Bestimmtheit des Klagantrags die betroffene Person und auch den datenverarbeitenden Verantwortlichen vor neue Herausforderungen stellt.
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Der 9. Februar ist der Tag für die Onlinesicherheit. Mehr als 190 Staaten weltweit beteiligen sich daran. Die Aktion, die 2004 auch von der Europäischen Union 2004 mit ins Leben gerufen wurde, zielt vor allem darauf, für einen sicheren Umgang mit digitalen Medien zu sensibilisieren. Auch die Nutzung von Social-Media begründet Gefahren, vor denen sich Unternehmen nur durch Prävention und eine klare Strategie schützen können. Denn im Ernstfall ist vor allen Dingen eines gefragt: schnelles Handeln.