Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Die Verzögerung der nationalen Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung birgt rechtliche Unsicherheiten. Adressaten des Regelwerkes sind insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen und große Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB, deren Lageberichte für das Geschäftsjahr 2024 um verschiedene Aspekte der ESG- und Taxonomieregelungen zu erweitern gewesen wären und einen entsprechenden Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers benötigt hätten.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Die Europäische Kommission verfolgt im Rahmen eines sog. Aktionsplans seit längerem das Ziel einer Europäischen Kapitalmarktunion. Neben einem europaweit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen („level playing field“) sollen Unternehmen dabei u.a. einen verbesserten Zugang zu den Kapitalmärkten erhalten, und der Regulierungsaufwand sowie die Kosten für eine Börsennotierung sollen reduziert werden. Diesen Zielen will die Kommission mit dem Regelwerk des Listing Acts näherkommen.
Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Lukas Eßers, LL.M.
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Dr. Lukas Eßers, LL.M.
Das Oberlandesgericht München hat in seinem Beschluss vom 16. Januar 2025 (Az. 7 W 55/25e) konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen ein Gesellschafter die Entscheidung der Gesellschafterversammlung einer GmbH über die Einziehung seiner Geschäftsanteile im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes verhindern kann. Hierzu muss der betroffene Gesellschafter konkret nachweisen, dass ihm aufgrund einer offensichtlichen Unwirksamkeit der Einziehungsentscheidung ein irreparabler Nachteil droht, der ohne die Gewährung des einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 27. August 2024 einen Referentenentwurf für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II) veröffentlicht. Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland weiter zu stärken und insbesondere die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen zu verbessern. Dies umfasst auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, die ein wichtiger Faktor für Investitionsentscheidungen sind.