Gesellschaftsrecht und M&A
Eva Homborg
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Eva Homborg
Die gesetzliche Regulierung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance) mehren sich. Auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird das Thema immer relevanter, selbst wenn sie von einigen spezialgesetzlichen Regelungen nicht direkt betroffen sind. Unter Umständen können sich Haftungsrisiken für die Geschäftsleiter ergeben.
Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Lukas Eßers
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Dr. Lukas Eßers
Der BGH hat mit Urteil vom 14. März 2023 entschieden, dass sich der Schutzbereich des zwischen einer geschäftsführenden Kommanditistinnen-GmbH und ihrem Geschäftsführer bestehenden Organ- und Anstellungsverhältnisses nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter auch auf die Geschäftsführung in der Kommanditgesellschaft erstreckt.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Der jüngst vorgestellte Referentenentwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) sieht eine für hiesige Verhältnisse neuartige Möglichkeit vor, Unternehmen im Wege der „Zwischenschaltung“ einer Börsenmantelgesellschaft an die Börse zu bringen. Ähnliche Zweckgesellschaften in der Form sog. SPACs (Special Purpose Acquisition Company) sind nach Maßgabe anderer Rechtsordnungen – insbesondere nach US-amerikanischem Recht – schon seit längerem am Markt etabliert. Das deutsche Aktien- bzw. Gesellschaftsrecht zieht hier nunmehr nach.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Im Jahre 1998 hat der deutsche Gesetzgeber die Möglichkeit der Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien (sog. dual class shares) im Gesetz gestrichen. Aktuell kursieren auf nationaler und europäischer Ebene zwei Rechtsetzungsinitiativen zur gesetzlichen Wiedereinführung dieser Aktiengattung.
Gesellschaftsrecht und M&A
Geschäftsführer einer GmbH haben bei der Ausführung ihrer Tätigkeit einen umfangreichen Pflichtenkatalog einzuhalten. Die Inanspruchnahme eines Geschäftsführers durch die Gesellschaft bei pflichtwidrigem Verhalten kann selbst bei vorhandener D&O-Versicherung eine langjährige Belastung für Geschäftsführer bedeuten. Es kann daher nicht verwundern, dass auch Haftungsbeschränkungen neben D&O-Versicherungen für Geschäftsführer immer wieder eine Rolle spielen.