Gesellschaftsrecht und M&A
Eva Homborg
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Eva Homborg
Das zum 1. Januar 2024 in Kraft tretende Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) wird auch die Regelungen zur Beendigung der GbR grundlegend verändern. Bislang führt die Kündigung eines GbR-Gesellschafters grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft. Zukünftig wird der kündigende Gesellschafter gegen eine Abfindung aus der Gesellschaft ausscheiden. Nicht immer entspricht dies den Interessen aller Gesellschafter. Die Möglichkeit der Auflösungskündigung kann einzelnen Gesellschaftern als wichtiges Instrument dienen, um ein Handeln der Mitgesellschafter gegen ihre Interessen zu verhindern. Gesellschaftern, welche daher an der heutigen Rechtslage festhalten wollen, können dies während einer Übergangsphase von der GbR verlangen.
ComplianceGesellschaftsrecht und M&A
Dr. Hans Mewes
In einer vielbeachteten und praxisrelevanten Entscheidung hatte das OLG Zweibrücken über die Haftung einer GmbH-Geschäftsführerin zu entscheiden (Urteil vom 18.08.2022, 4 U 198/21). Die Ablehnung der Haftung begründete das OLG insbesondere damit, dass im zu beurteilenden Sachverhalt trotz fahrlässigen Handelns keine spezifisch organschaftliche Pflicht verletzt worden war und zudem die (eigentlich für Arbeitnehmer entwickelten) Grundsätze über den innerbetrieblichen Schadensausgleich bei betrieblich veranlasster Tätigkeit auch zugunsten der Geschäftsführerin angewendet werden konnten. Das Urteil ist zwar in Rechtskraft erwachsen, aber im Ergebnis nicht unumstritten.
ComplianceGesellschaftsrecht und M&A
Dr. Hans Mewes
Mit dem Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz (MoPeG) aus dem Jahre 2021 ist das Recht der Personen- und Personenhandelsgesellschaften umfassend neugestaltet und aktuellen Bedürfnissen angepasst worden. Die Übergangsfrist dieses Gesetzes läuft Ende des Jahres aus, so dass das neue Recht dann ab 2024 umfassend gilt. Die verbleibende Übergangszeit sollte genutzt werden, erforderliche Vorbereitungen zu treffen und etwaige Anpassungen im Hinblick auf die neue Rechtslage vorzunehmen.
Gesellschaftsrecht und M&A
Eva Homborg
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Eva Homborg
Die gesetzliche Regulierung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance) mehren sich. Auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird das Thema immer relevanter, selbst wenn sie von einigen spezialgesetzlichen Regelungen nicht direkt betroffen sind. Unter Umständen können sich Haftungsrisiken für die Geschäftsleiter ergeben.
Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Lukas Eßers
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Dr. Lukas Eßers
Der BGH hat mit Urteil vom 14. März 2023 entschieden, dass sich der Schutzbereich des zwischen einer geschäftsführenden Kommanditistinnen-GmbH und ihrem Geschäftsführer bestehenden Organ- und Anstellungsverhältnisses nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter auch auf die Geschäftsführung in der Kommanditgesellschaft erstreckt.