Wir sind Papst
Die Schlagzeile „Wir sind Papst“ aus der Bild-Zeitung vom 20.04.2005 genießt als Sprachwerk i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG urheberrechtlichen Schutz.
Die Schlagzeile „Wir sind Papst“ aus der Bild-Zeitung vom 20.04.2005 genießt als Sprachwerk i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG urheberrechtlichen Schutz.
Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH sind an Werbung mit „Klimaneutralität“ strenge Anforderungen zu stellen. Da dieser Begriff mehrdeutig ist, muss in der Werbung selbst eindeutig und klar erläutert werden, welche Bedeutung gemeint ist.
Der BGH hat in einer mit Spannung erwarteten markenrechtlichen Entscheidung die Eintragung des Zeichens „KÖLNER DOM“ mangels Unterscheidungskraft zurückgewiesen (Beschluss vom 12. Oktober 2023 – I ZB 28/23).
Der Siegeszug von KI-Tools ist scheinbar unaufhaltsam. Die Textgenerierungssoftware von OpenAI, Google, Microsoft und Co. revolutionieren das Schreiben von Artikeln, Datenanalysen und das Verfassen automatisierter E-Mail-Antworten.
Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Hamburg gilt die Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands in § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG nur in Fallkonstellationen, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr in Form eines massenhaften Vorgehens besteht.