06
September
2024

Wo „klimaneutral“ draufsteht, muss auch „klimaneutral“ drin sein – strenge Anforderungen an Richtigkeit und Transparenz in der Werbung mit Umweltschutzbegriffen

Dr. Christian Kube , Dr. Christian Kube

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH sind an Werbung mit „Klimaneutralität“ strenge Anforderungen zu stellen. Da dieser Begriff mehrdeutig ist, muss in der Werbung selbst eindeutig und klar erläutert werden, welche Bedeutung gemeint ist.