02
Juni
2022

Not Perfect – Nut Perfect: Eintragungsfähigkeit von Wortspielen als Firmenkern im Handelsregister

Dr. Dirk Meinhold-Heerlein

Damit die Firma einer GmbH in das Handelsregister eingetragen werden kann, muss sie „unterscheidungskräftig“ sein (§ 18 Abs.1 HGB). Der Begriff „unterscheidungskräftig“ ist auslegungsbedürftig. Bei der Auslegung verfahren die Amtsgerichte, die für die Eintragung zuständig sind, bisweilen restriktiv. Das OLG Hamburg hat diese restriktive Praxis nun gelockert und bekräftigt, dass Begriffe, die ein Wortspiel enthalten, eintragungsfähig sein können (Beschluss v. 19. Mai 2022 – 11 W 21/22).

08
April
2022

„Flying V“-Gitarre: Nachahmungen im Luxussegment erlaubt?

Dr. Christian Kube , Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford) , Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford) , Dr. Christian Kube

Eine Nachahmung ist nur dann unlauter, wenn bestimmte unlauterkeitsbegründende Umstände hinzukommen. In einer aktuellen Entscheidung stellt der BGH klar, dass solche Umstände bei hochwertigen Nachahmungen im Hochpreissegment, die keine identischen Kopien des Originals sind, nicht ohne weiteres anzunehmen sind.

23
März
2022

Wenn aus einem Schuh ein Kunstwerk wird – der Geburtstagszug lässt grüßen

Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford) , Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)

Seit der „Geburtstagszug“-Entscheidung des Bundesgerichtshofes genügt es für den urheberrechtlichen Schutz von Industriedesigns (wie z. B. Möbel, Lampen, Modekreationen oder Produktverpackungen), dass dieses eine Gestaltungshöhe erreicht, die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise rechtfertigt, von einer „künstlerischen Leistung“ zu sprechen.

24
Februar
2022

Trotz prozessualer Waffengleichheit – das einstweilige Verfügungsverfahren ist nicht tot

In einem am 11. Februar 2022 veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt, dass eine einstweilige Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom Oktober 2019 auf verfassungswidrige Weise zustande gekommen ist. Der Grund: Das Recht auf prozessuale Waffengleichheit wurde vom OLG missachtet. Bedeutet das das generelle Aus für einstweilige Verfügungsverfahren?