12
Januar
2021

Muss die gesamte patentverletzende Vorrichtung vernichtet werden oder nur Teile davon?

Dr. Christoph Cordes, LL.M. , Dr. Christoph Cordes, LL.M.

Bei einer patentverletzenden Vorrichtung, die sich aus mehreren Teilen zusammensetzt, stellt sich häufig die Frage, ob der Patentinhaber nach § 140a PatG die Vernichtung der gesamten Vorrichtung oder lediglich einzelner Teile davon verlangen kann. Hintergrund ist, dass durch den Vernichtungsanspruch der Patentverletzer daran gehindert werden soll, erneut patentverletzende Gegenstände in den Verkehr zu bringen. Zugleich geht mit der Vernichtung eine gewisse Abschreckungswirkung einher. Die Vernichtung der gesamten Vorrichtung kann jedoch im Einzelfall unverhältnismäßig sein, wenn bereits die Vernichtung einzelner Teile ausreicht, um künftige Patentverletzungen sicher auszuschließen. Das OLG Düsseldorf gibt in seinem Urteil vom 5. November 2020 (Az.: 2 U 63/19 - GRUR-RS 2020, 31003) Orientierung, wann ein solcher Fall anzunehmen ist.

05
Januar
2021

OLG München: Facebook kann die Verwendung von Klarnamen verlangen

Dr. Christoph Cordes, LL.M. , Dr. Christoph Cordes, LL.M.

Ein „Facebook“-Nutzer hat keinen Anspruch darauf, in diesem sozialen Netzwerk unter einem Pseudonym auftreten zu können. Denn es ist anzunehmen, dass die sog. Klarnamenpolitik von Facebook sozialschädlichem Verhalten im Internet entgegenwirkt, hat das OLG München jüngst entscheiden (Urteil vom 08.12.2020 - 18 U 2822/19).

04
November
2020

Neue (lizenzrechtliche) Abenteuer von Bobo Siebenschläfer

Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford) , Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)

Die Klägerin ist ein Unternehmen, welches sich unter anderem mit dem Erwerb und der Auswertung von Urheber- und Merchandisingrechten, insbesondere durch Vergabe von Verwertungsrechten an Figuren von Buch-, Film- und Fernsehproduktionen für die Herstellung und den Vertrieb entsprechender Lizenzprodukte. Dabei bietet die Klägerin unter anderem Lizenzen zu den Kinderklassikern „Die Maus", „Der kleine Maulwurf' und auch betreffend den streitgegenständlichen „Bobo Siebenschläfer" an.