The Real Badman & Robben
Dem FC Bayern drohen Schadensersatzansprüche wegen des Verkaufs von Merchandising Artikeln mit Karikaturen von Ribéry und Robben.
Dem FC Bayern drohen Schadensersatzansprüche wegen des Verkaufs von Merchandising Artikeln mit Karikaturen von Ribéry und Robben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat in einem jüngst veröffentlichten Urteil vom 20. August 2020 (Az. 6 U 270/19) festgestellt, dass ein Unternehmen nicht mit Bewertungen auf Social-Media-Plattformen (“Likes”) werben darf, die als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben werden.
Der Werbeeindruck einer Herstellung in Deutschland ist nur bei wesentlicher Fertigung in Deutschland zulässig.
Zahlungsaufforderungen möchte man den notwendigen Nachdruck verleihen. Auch ist es geboten, den Schuldner deutlich auf eine sog. Einmeldung der Forderung bei der SCHUFA hinzuweisen, wenn dies geplant ist. In diesem Spannungsfeld bewegt sich die Entscheidung des LG Osnabrück vom 29. April 2020 (18 O 400/19, GRUR-RS 2020, 8778).
Der BGH hat entschieden, dass die dreidimensionalen Marken von Ritter Sport schutzfähig sind (Az. I ZB 42/19 und Az. I ZB 43/19). Damit endet ein seit zehn Jahren geführter Rechtsstreit, den Milka mit zwei Löschungsanträgen losgetreten hatte.