19
September
2023

Rechtsprechungsänderung des BGH: Einheitliche Erledigung des Selbstständigen Beweisverfahrens

Maren Stradner

Zur vermeintlich schnellen (bau-)technischen Klärung erscheint nicht selten die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zweckdienlich. Oftmals erscheint auch eine monetäre Bewertung eines Konflikts und die Formulierung von Klageanträgen noch nicht möglich. Die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens hat den Vorteil, dass gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB die Zustellung eines Antrags auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens die Verjährung hemmt.