Immobilienrecht
Dr. Andreas von Criegern
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Dr. Andreas von Criegern
Die Baubranche ist eine der größten und wichtigsten Wirtschaftszweige in Deutschland. Jedoch hat sich im Laufe der Jahre nicht nur die Technik, sondern auch die Rechtsprechung weiterentwickelt. An vielen Stellen ist das Gesetz sehr allgemein gehalten, wodurch wesentliche Fragen des Bauvertragsrechts den Vereinbarungen der Parteien und der Rechtsprechung überlassen wurde. Dies hat zu einer fast unüberschaubaren Materie geführt und birgt insbesondere für Verbraucher große Risiken.
Immobilienrecht
Bereits in seiner Entscheidung vom 14. November 2014 (Az.: XII ZR 15/12) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption durch den Mieter nicht dazu führt, dass der Mieter in Kenntnis eines Mangels für die Zukunft sein Minderungsrecht verliert. Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 14. Oktober 2015 (Az: XII ZR 84/14) konsequent fortgesetzt...
Immobilienrecht
Mit seinem Urteil vom 18. November 2015 (Az.: VIII ZR 266/14) hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung (zuletzt Senatsurteil vom 8. Juli 2009, Az.: VIII ZR 205/09), nach der sich der Vermieter an eine im Mietvertrag zu niedrige Wohnfläche festhalten lassen muss, wenn die Abweichung nicht mehr als zehn Prozent beträgt, aufgegeben.
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Dr. Andreas von Criegern
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Dr. Andreas von Criegern
Mit Urteil vom 26. März 2015 (Az.: VII ZR 92/14) hat der Bundesgerichtshof sich erneut mit der Frage der Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung über eine Gewährleistungsbürgschaft in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers eines Bauvertrages auseinandergesetzt.
Immobilienrecht
Häufig enthalten Leistungsverzeichnisse von Bauverträgen in den Detailpositionen keine ausdrücklichen Ausführungsbeschreibungen, und es kommen mehrere Ausführungsvarianten in Betracht.