24
September
2015

B2B-Verträge: Fallstricke bei der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Dr. Andreas von Criegern , Dr. Andreas von Criegern

Immer wieder stellt sich heraus, dass Unternehmen bei der Einbeziehung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber gewerblichen Vertragspartnern Fehler machen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) reicht bei Verträgen mit in Deutschland ansässigen gewerblichen Kunden für die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in einen Vertrag die bloße Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus (s. BGHZ 117, 190; BGHZ 149,113).

18
September
2015

Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher?

Der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat sich in drei Fällen dafür ausgesprochen, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft als "Verbraucher" anzusehen ist. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist weder eine natürliche Person noch mag man sie als Unternehmer einordnen. Bisher war offen, wie eine Wohnungseigentümergemeinschaft einzustufen ist.