06
März
2023

Mietrecht: Die Uhr tickt die Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters

Dr. Peter Schunck , Dr. Peter Schunck

Mit der Rückgabe der Mietsache beginnt der Lauf der Verjährungsfrist von sechs Monaten für Mieter und Vermieter. Für den Vermieter bedeutet dies, dass er etwaige Schäden und deren Ausmaß schnell feststellen und gegenüber dem Mieter geltend machen muss. Will er hierfür auf die Kaution zurückgreifen und sich eine Aufrechnung seines Schadensersatzanspruchs mit dem Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters offenhalten, muss der Vermieter tätig werden.