Immobilienrecht
Dr. Peter Schunck
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Dr. Peter Schunck
Mit der Rückgabe der Mietsache beginnt der Lauf der Verjährungsfrist von sechs Monaten für Mieter und Vermieter. Für den Vermieter bedeutet dies, dass er etwaige Schäden und deren Ausmaß schnell feststellen und gegenüber dem Mieter geltend machen muss. Will er hierfür auf die Kaution zurückgreifen und sich eine Aufrechnung seines Schadensersatzanspruchs mit dem Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters offenhalten, muss der Vermieter tätig werden.
Immobilienrecht
Dr. Peter Schunck
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Dr. Peter Schunck
Wer seine Wohnung untervermieten möchte, darf dies nach den üblichen Klauseln eines Wohnraummietvertrags nur, wenn der Vermieter seine Zustimmung erteilt. Der Vermieter darf die Zustimmung unter anderem dann verweigern, wenn die vorgesehene Untermiete gegen eine anzuwendende Mietpreisbegrenzungsverordnung verstößt.
Immobilienrecht
Dr. Jörg Danger
Bei der Errichtung von Wind- oder Solarenergieanlagen und von E-Ladesäulen drohen ohne sorgfältige rechtliche Gestaltung ungewollte Eigentumsverschiebungen, die nachträglich kaum rückgängig gemacht werden können.
VertragsrechtImmobilienrecht
Dr. Peter Schunck
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Dr. Peter Schunck
Bei der Verwendung von AGB ist höchste Vorsicht geboten. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um die Verwendung unwirksamer Klauseln handelt. Einem Bauunternehmer verwehrte das OLG Hamm (Urt. v. 10. März 2022 – 24 U 194/20), sich auf die Unwirksamkeit der von ihm formularmäßig verwendeten Abnahmeklausel zu berufen.