Immobilienrecht
Saskia Hahn
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Saskia Hahn
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer neuen Entscheidung vom 24.11.2021 seine ständige Rechtsprechung seit der „Bolzplatz-Entscheidung“ von 2015 bekräftigt und festgestellt, dass nach Abschluss eines Mietvertrags eintretende erhöhte Lärm- und Schmutzimmissionen, auch wenn sie von einer auf einem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle herrühren, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung darstellen.
Immobilienrecht
Dr. Andreas von Criegern
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Dr. Andreas von Criegern
Mit Urteil vom 4. Juli 2019 (Az. C-377/17) hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze in der Honorarordnung für Architekten (HOAI) für Europa rechtswidrig erklärt. In der Folgezeit versäumte es der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zügig umzusetzen. Erst mit Wirkung zum 1. Januar 2021 trat eine geänderte HOAI, die die Vorgaben des EuGH berücksichtigt, in Kraft.
Immobilienrecht
Saskia Hahn
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Dr. Andreas von Criegern
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Saskia Hahn
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Dr. Andreas von Criegern
Im Laufe des letzten Jahres hat es mehrere oberlandesgerichtliche Entscheidungen zu der Frage gegeben, ob und in welcher Höhe Gewerbemieter coronabedingt die Mieten anpassen können. Bei diesen Entscheidungen zeichnete sich keine klare Linie ab. Die Gerichte sprachen höchst unterschiedliche Mietreduzierungen zu bzw. lehnten diese ab. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun mit Urteil vom 12. Januar 2022 (Az: 12 ZR 8/21) erstmalig höchstrichterlich hierzu entschieden.
Immobilienrecht
Dr. Andreas von Criegern
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Dr. Andreas von Criegern
Mit Urteil vom 30. Juli 2020 – Az: 5 O 66/20 – hat das Landgericht Heidelberg – soweit ersichtlich – als erstes Gericht ein Urteil zu der Frage getroffen, inwieweit ein Gewerberaummieter aufgrund einer im Zusammenhang mit Corona angeordneten behördlichen Schließung des Geschäftslokals eine Mietminderung geltend machen kann.
Immobilienrecht
Dr. Andreas von Criegern
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Dr. Andreas von Criegern
Die Honorarordnung für Architekten in ihrer geltenden Fassung bestimmt als bindendes Preisrecht, dass Architekten und Ingenieure berechtigt und verpflichtet sind, für ihre Planungs- und Überwachungsleistungen die in der Honorarordnung für Architekten (HOAI) bestimmten Mindestsätze abzurechnen.