08
April
2020

Corona und der Baubereich

Dr. Jan Boris Ingerowski, LL.M. , Dr. Jan Boris Ingerowski, LL.M.

Der Bundestag hat Ende März ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie verabschiedet, mit dem u. a. coronaspezifische Regelungen für das Vertragsrecht eingeführt wurden . Es besteht hiernach z. B. ein Recht zur Leistungsverweigerung, wenn die Erbringung einer Vertragsleistung aufgrund von Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Das Leistungsverweigerungsrecht erstreckt sich indes nur auf Dauerschuldverhältnisse (Mietverträge, etc.), zu denen Bauverträge nicht zählen. Damit gelten im Baubereich die vertraglichen Vereinbarungen fort, sie bleiben von dem o. g. Gesetz unberührt.

08
Juli
2019

Europäischer Gerichtshof erklärt Mindest- und Höchstsätze der HOAI für europarechtswidrig

Dr. Martin Dieckmann, LL.M. , Dr. Andreas von Criegern , Dr. Andreas von Criegern , Dr. Martin Dieckmann, LL.M.

Mit Urteil vom 4. Juli 2019 (Rechtssache C-377/17) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen für europarechtswidrig erklärt. Die HOAI ist jetzt entsprechend zu ändern; zukünftig entfallen die Honorarbegrenzungen für unter die Verordnung fallende freiberufliche Leistungen.