Immobilienrecht
Dr. Andreas von Criegern
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Dr. Andreas von Criegern
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Lara Bos
Verschiedene große Handelsketten, wie Adidas, H&M und Deichmann, haben die Mietzahlungen für ihre Einzelhandelsfilialen wegen der Corona-Krise gestoppt. Adidas lenkte nach anhaltender Kritik schließlich ein, aber es bleibt die Frage, welche rechtliche Auswirkung die Corona-Pandemie auf die Mietzahlungspflicht hat.
ImmobilienrechtVertragsrecht
Dr. Jan Boris Ingerowski, LL.M.
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Dr. Jan Boris Ingerowski, LL.M.
Der Bundestag hat Ende März ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie verabschiedet, mit dem u. a. coronaspezifische Regelungen für das Vertragsrecht eingeführt wurden . Es besteht hiernach z. B. ein Recht zur Leistungsverweigerung, wenn die Erbringung einer Vertragsleistung aufgrund von Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Das Leistungsverweigerungsrecht erstreckt sich indes nur auf Dauerschuldverhältnisse (Mietverträge, etc.), zu denen Bauverträge nicht zählen. Damit gelten im Baubereich die vertraglichen Vereinbarungen fort, sie bleiben von dem o. g. Gesetz unberührt.