VermögensnachfolgeImmobilienrecht
Dr. Robert Schütz
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Dr. Robert Schütz
Durch gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. April 2018 tritt die Finanzverwaltung der sehr engen Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinsichtlich der Voraussetzungen für die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Wohnungsvermietungsunternehmen entgegen. Der BFH hatte mit Urteil vom 24.10.2017 – II R 44/15 (veröffentlicht am 21.02.2018) entschieden, dass für Wohnungsvermietungsgesellschaften nur dann die erbschaftsteuerlichen Begünstigungsvorschriften für Betriebsvermögen anzuwenden sind, wenn neben der Wohnungsvermietung besondere Zusatzleistungen erbracht werden, die das übliche Maß bei langfristigen Vermietungen übersteigen.
Immobilienrecht
Mit der wiederholten vorbehaltlosen Bezahlung der höheren Miete stimmt der Mieter der Mieterhöhung konkludent zu.