18
Mai
2018

Nichtanwendungserlass gegen Verschärfungen des BFH bei erbschaftsteuerlicher Begünstigung von Wohnungsunternehmen

Dr. Robert Schütz , Dr. Robert Schütz

Durch gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. April 2018 tritt die Finanzverwaltung der sehr engen Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinsichtlich der Voraussetzungen für die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Wohnungsvermietungsunternehmen entgegen. Der BFH hatte mit Urteil vom 24.10.2017 – II R 44/15 (veröffentlicht am 21.02.2018) entschieden, dass für Wohnungsvermietungsgesellschaften nur dann die erbschaftsteuerlichen Begünstigungsvorschriften für Betriebsvermögen anzuwenden sind, wenn neben der Wohnungsvermietung besondere Zusatzleistungen erbracht werden, die das übliche Maß bei langfristigen Vermietungen übersteigen.

08
Februar
2018

Der Bundesgerichtshof stellt klar: Nur in besonderen Ausnahmefällen kann der Vermieter nach dem Tod des Mieters das Mietverhältnis wegen gefährdet erscheinender Leistungsfähigkeit des Eintretenden kündigen

Tritt nach dem Tod des ursprünglichen Mieters eine der in § 563 Abs. 1 oder 2 BGB bezeichneten Personen in ein Mietverhältnis ein, kann der Vermieter dieses innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt; dem Vermieter muss die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar sein.