08
März
2017

Abtretungsverbot bei Verschmelzung des Vertragspartners wirkungslos

Vor Abschluss von Verträgen des Geschäftslebens wird nicht nur um die Konditionen gerungen, sondern häufig wird auch der Vertragspartner bewusst ausgesucht. Nach Vertragsabschluss ist die Auswechslung einer der Vertragsparteien in aller Regel nicht ohne die Zustimmung und Mitwirkung der anderen Vertragspartei möglich. So wird bei einem Bauvertrag der Auftraggeber den Auftragnehmer im Hinblick auf Kriterien wie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Referenzen und Zuverlässigkeit auswählen. Nach dem Gesetz sind jedoch dennoch Auswechslungen der Vertragspartei möglich.

28
Februar
2017

Vermieterfreundliche Entscheidung des BGH bei nicht auszugswilligen Mietern

Dr. Andreas von Criegern , Dr. Andreas von Criegern

Gibt ein Mieter den von ihm gemieteten Geschäftsraum/Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter gemäß § 546 a BGB für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Nach dem Wortlaut der Regelung ist die bisher vereinbarte Miete die Untergrenze der Nutzungsentschädigung, während die "ortsübliche Miete" die Obergrenze für die Nutzungsentschädigung darstellt.