Immobilienrecht
Es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass der Werkunternehmer beweisbelastet ist, wenn der Auftraggeber angibt, dass eine Pauschalpreisvereinbarung geschlossen worden ist. Dies hat häufig dazu geführt, dass der Auftraggeber im Streitfall behauptet hat, es sei eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen worden. Der Auftragnehmer sah sich in der unschönen Situation beweisen zu müssen, dass dies nicht der Fall war.
Immobilienrecht
Dr. Andreas von Criegern
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Mit seinem Urteil vom 10.02.2016 hat der Bundesgerichtshof Klarheit geschaffen bezüglich der Anforderungen an die Wirksamkeit einer Klausel, mit der in einem Formularmietvertrag für Wohnraum die Betriebskostentragungspflicht dem Mieter auferlegt wird.
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Dr. Andreas von Criegern
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Mit Urteil vom 06.11.2015 (Az.: V ZR 78/14) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass bei beurkundungspflichtigen Grundstückskaufverträgen etwaige Mängelansprüche des Käufers sich ausschließlich an der Beschaffenheitsvereinbarung orientieren können, die in dem notariell beurkundeten Vertrag Niederschlag gefunden hat. Erklärungen des Verkäufers über bestimmte Eigenschaften der Kaufsache vor Vertragsschluss, die nicht in den notariell beurkundeten Vertrag aufgenommen werden, können demnach keine Mängelansprüche des Käufers begründen.
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Dr. Andreas von Criegern
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Das ursprünglich als Verbraucherrecht konzipierte Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in den vergangenen Jahrzehnten durch die Rechtsprechung zunehmend auch in den Bereich des unternehmerischen Rechtsverkehrs übertragen worden. Dies hat dazu geführt, dass eine Vielzahl der Klauselverbote in den §§ 308 und 208 BGB von den Gerichten entsprechend auch im unternehmerischen Rechtsverkehr angewendet werden.
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Dr. Andreas von Criegern
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Der Zustrom von Flüchtlingen führt in fast allen Kommunen und Städten zu Kapazitätsengpässen, wenn es darum geht, den Flüchtlingen nach der Erstaufnahme dauerhaft akzeptablen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Versuch der Städte und Kommunen, Baugenehmigungen für Neubauten, die der Unterbringung von Flüchtlingen dienen, zügig zu erlassen, erweist sich in der Praxis als problematisch. So haben die Verwaltungsgerichte eine Vielzahl von Baugenehmigungen für rechtswidrig erklärt.