09
März
2023
Aufnahme Russlands auf die EU-Blacklist – Steueroasen-Abwehrgesetz voraussichtlich ab 2024 anzuwenden
Am 14.02.2023 hat der ECOFIN-Rat u.a. Russland auf die Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (sog. EU-Blacklist) gesetzt. Voraussichtlich ab 2024 finden daher die Abwehrmaßnahmen des Steueroasen-Abwehrgesetzes auf Geschäftsbeziehungen und Beteiligungsverhältnisse mit Bezug zu Russland Anwendung.