Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Die Europäische Kommission verfolgt im Rahmen eines sog. Aktionsplans seit längerem das Ziel einer Europäischen Kapitalmarktunion. Neben einem europaweit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen („level playing field“) sollen Unternehmen dabei u.a. einen verbesserten Zugang zu den Kapitalmärkten erhalten, und der Regulierungsaufwand sowie die Kosten für eine Börsennotierung sollen reduziert werden. Diesen Zielen will die Kommission mit dem Regelwerk des Listing Acts näherkommen.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 27. August 2024 einen Referentenentwurf für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II) veröffentlicht. Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland weiter zu stärken und insbesondere die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen zu verbessern. Dies umfasst auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, die ein wichtiger Faktor für Investitionsentscheidungen sind.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrechtRechnungslegung
Beatrix Arlitt
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Dr. Hans Mewes
Das Bundesministerium der Justiz hat am 22. März 2024 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) veröffentlicht. Durch die CSRD und deren hiesige Umsetzung soll eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Prüfung dieser Berichterstattung durch einen Abschluss- bzw. Wirtschaftsprüfer implementiert werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist ambitioniert, da eine fristgemäße Richtlinienumsetzung bereits bis zum 6. Juli 2024 stattfinden müsste.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) als eines der gesetzgeberischen Meilensteine der Koalition im Bereich des Wirtschaftsrechts ist im Dezember in Kraft getreten. „Bausteine“ des Gesetzes sind Mehrstimmrechtsaktien, Börsenmantelaktiengesellschaften („SPACs“), elektronische Aktien sowie verschiedene weitere kapitalmarkt- und gesellschafts- und steuerrechtliche Maßnahmen. Unter anderem ist auch von einer Änderung im Aktiengesetz (AktG) zu berichten, die das Anmeldungsprocedere bei börsennotierten Gesellschaften zur Teilnahme an der Hauptversammlung betrifft. Besonders zu beachten ist, dass die gesetzliche Neuregelung keine Übergangsvorschrift geknüpft ist und mithin unmittelbar geltendes Recht darstellt bzw. bereits im Rahmen von Anmeldungen zu diesjährigen Hauptversammlungen Anwendung findet. Vielfach dürfte dabei die gesetzliche Neuregelung mit geltenden Satzungen zahlreicher Gesellschaften nicht kompatibel sein.
Kapitalmarktrecht
Dr. Jens-Christian Schott
Der Inkassodienstleistungsbranche steht eine weitreichende Regulierung bevor: Inkassounternehmen, die von Banken an Nichtbanken verkaufte notleidende Kreditforderungen einziehen, müssen seit Anfang des Jahres als „Kreditdienstleistungsinstitute“ verschärfte Anforderungen nach dem Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) erfüllen.