11
September
2024

Fortsetzung folgt: Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz in Vorbereitung

Dr. Hans Mewes

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 27. August 2024 einen Referentenentwurf für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II) veröffentlicht. Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland weiter zu stärken und insbesondere die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen zu verbessern. Dies umfasst auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, die ein wichtiger Faktor für Investitionsentscheidungen sind.

04
April
2024

Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt an Fahrt auf – stufenweise Einführung für verschiedene Unternehmenstypen geplant

Beatrix Arlitt , Dr. Hans Mewes

Das Bundesministerium der Justiz hat am 22. März 2024 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) veröffentlicht. Durch die CSRD und deren hiesige Umsetzung soll eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Prüfung dieser Berichterstattung durch einen Abschluss- bzw. Wirtschaftsprüfer implementiert werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist ambitioniert, da eine fristgemäße Richtlinienumsetzung bereits bis zum 6. Juli 2024 stattfinden müsste.

31
Januar
2024

Geänderter Record Date bei Anmeldung zu Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

Dr. Hans Mewes

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) als eines der gesetzgeberischen Meilensteine der Koalition im Bereich des Wirtschaftsrechts ist im Dezember in Kraft getreten. „Bausteine“ des Gesetzes sind Mehrstimmrechtsaktien, Börsenmantelaktiengesellschaften („SPACs“), elektronische Aktien sowie verschiedene weitere kapitalmarkt- und gesellschafts- und steuerrechtliche Maßnahmen. Unter anderem ist auch von einer Änderung im Aktiengesetz (AktG) zu berichten, die das Anmeldungsprocedere bei börsennotierten Gesellschaften zur Teilnahme an der Hauptversammlung betrifft. Besonders zu beachten ist, dass die gesetzliche Neuregelung keine Übergangsvorschrift geknüpft ist und mithin unmittelbar geltendes Recht darstellt bzw. bereits im Rahmen von Anmeldungen zu diesjährigen Hauptversammlungen Anwendung findet. Vielfach dürfte dabei die gesetzliche Neuregelung mit geltenden Satzungen zahlreicher Gesellschaften nicht kompatibel sein.