Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Werden Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft dieser Aktiengesellschaft bestellt, gelten zivilrechtliche und aktienrechtliche Besonderheiten. In einer jüngst ergangenen Entscheidung war der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage befasst, in welchem Umfang hier eine Vertretungsmacht der betreffenden Vorstandsmitglieder zur Bestellung von Geschäftsführern der Tochtergesellschaft aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder besteht (BGH vom 17.01.2023, II ZB 6/22).
ComplianceKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Die mehr oder weniger erzwungene Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und die Pleite der Silicon Valley Bank haben auch hierzulande die Sorge vor einer erneuten Finanzmarktkrise und Unsicherheiten im Bankensektor geschürt. Für Bankkunden bestehen Schutzmechanismen, die man kennen sollte.
ComplianceGesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Börsennotierte Gesellschaften sind gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, dass sie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechen oder erläutern, weshalb sie einzelnen Empfehlungen nicht nachkommen. Soweit sich hier unterjährig relevante Änderungen in den Geschäftsabläufen bzw. der Unternehmenspraxis ergeben, stellt sich die Frage, ob, wann und in welcher Form hiervon zu berichten ist.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Die Möglichkeit des Erwerbs von Aktien durch Altaktionäre bei Bezugsrechtsemissionen in einem das eigentliche Bezugsrecht übersteigenden Umfang (sog. Überbezug) wird für Emissionen in einem Volumen von bis zu 8 Mio. Euro erleichtert. Ein Wertpapierprospekt ist hier nicht mehr erforderlich.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Gemäß § 20 Aktiengesetz (AktG) bestehen Mitteilungspflichten für Unternehmen, denen eine signifikante Beteiligung an einer Aktiengesellschaft „gehört“. Hier wird schon länger die Frage diskutiert, wann natürliche Personen bzw. Privataktionäre eine entsprechende Unternehmenseigenschaft aufweisen und verpflichtet sind, die in Rede stehenden Mitteilungspflichten zu erfüllen. Eine jüngere Entscheidung der Rechtsprechung benennt materielle Kriterien, die eine solche Unternehmenseigenschaft begründen.