31
März
2023

Unterjährige Abweichungen vom Corporate Governance Kodex – was ist zu tun?

Dr. Hans Mewes

Börsennotierte Gesellschaften sind gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, dass sie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechen oder erläutern, weshalb sie einzelnen Empfehlungen nicht nachkommen. Soweit sich hier unterjährig relevante Änderungen in den Geschäftsabläufen bzw. der Unternehmenspraxis ergeben, stellt sich die Frage, ob, wann und in welcher Form hiervon zu berichten ist.

20
März
2023

Unternehmenseigenschaft natürlicher Personen nach Maßgabe des Aktiengesetzes

Dr. Hans Mewes

Gemäß § 20 Aktiengesetz (AktG) bestehen Mitteilungspflichten für Unternehmen, denen eine signifikante Beteiligung an einer Aktiengesellschaft „gehört“. Hier wird schon länger die Frage diskutiert, wann natürliche Personen bzw. Privataktionäre eine entsprechende Unternehmenseigenschaft aufweisen und verpflichtet sind, die in Rede stehenden Mitteilungspflichten zu erfüllen. Eine jüngere Entscheidung der Rechtsprechung benennt materielle Kriterien, die eine solche Unternehmenseigenschaft begründen.

14
März
2023

Anforderungen an interne Kontrollsysteme und Risikomanagementsysteme börsennotierter Unternehmen

Dr. Hans Mewes

Das materielle Regelwerk für Unternehmen, deren Aktien zum Handel an einem organisierten bzw. geregelten Markt zugelassen sind (auch börsennotierte oder kapitalmarktorientierte Gesellschaften oder Unternehmen von öffentlichem Interesse genannt), hat sich in Bezug auf deren internen Kontrollsysteme (IKS) und Risikomanagementsysteme (RMS) in den vergangenen Jahren zunehmend „verdichtet“. Einschlägige Rechtsmaterien sind das Handelsgesetzbuch (HGB), das Aktiengesetz (AktG), der Deutsche Rechnungslegung Standard 20 (DRS 20) und der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK).

13
März
2023

Befreiung kleiner Wertpapierinstitute von Liquiditätsanforderungen

Dr. Hans Mewes

Im Zuge der Umsetzung der Investmentfirm-Regulation (IFR) als unmittelbar geltende europäische Rechtsverordnung (EU 2019/2033) und des hiesigen Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nunmehr die Weichen für eine Befreiung sog. kleiner Wertpapierinstitute von den Liquiditätsanforderungen der IFR gestellt.