06
März
2023

Zum praktischen Umgang mit dem Transparenzregister

Dr. Hans Mewes

Nachdem das Transparenzregister nach Maßgabe entsprechender Änderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) zu einem Vollregister umgestaltet worden ist und im vergangenen Jahr Übergangsvorschriften zur erstmaligen Meldung zahlreicher Unternehmen (insbesondere Aktiengesellschaften und GmbHs sowie eingetragene Personengesellschaften wie OHGs, KGs und Partnergesellschaften) ausgelaufen sind, erscheinen verschiedene Hinweise zu den praktischen Anforderungen des neuen Rechts zweckmäßig.

24
Februar
2023

„Say on Climate“ als nächste Stufe kapitalmarktorientierter Berichterstattung?

Dr. Hans Mewes

Die Anforderungen an eine nachhaltig ausgerichtete Unternehmensführung steigen stetig an. Gesetzgeberische Maßnahmen zur Erfüllung von Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) – kurz: ESG-Kriterien – sind in aller Munde, wenngleich die hiermit verbundenen Pflichten und Anforderungen bislang teilweise noch recht nebulös daherkommen. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen dürften hier jedoch nicht lange auf sich warten lassen.

21
Februar
2023

EU-Listing-Act soll Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt verbessern

Dr. Hans Mewes

Die Europäische Kommission hat im Dezember den Entwurf des sogenannten Listing-Acts (eine Verordnung, zwei Richtlinien) veröffentlicht und ein entsprechendes Konsultationsverfahren eröffnet. Ziel des Gesetzesvorschlags ist die Steigerung der Attraktivität des Kapitalmarkts für europäische Unternehmen – insbesondere für kleine und mittlere Entities (sog. KMU-Regime) – sowie die Schaffung von Erleichterungen des Kapitalzugangs durch vereinfachte Voraussetzungen für eine Börsennotierung und weniger aufwendige Zulassungsfolgepflichten.

19
Januar
2023

Satzungsgemäße Vorkehrungen zur künftigen Durchführung virtueller Hauptversammlungen erforderlich

Dr. Hans Mewes

Im Juli letzten Jahres hat der Gesetzgeber im Wege der Änderung des Aktiengesetzes die Möglichkeit geschaffen, dass Aktiengesellschaften auch nach Beendigung der Pandemie bzw. der übergangsweisen Pandemiegesetzgebung die Möglichkeit haben, ihre Hauptversammlungen künftig rein virtuell (oder hybrid mit virtuellem Anteil) abzuhalten. Reine Präsenz-Hauptversammlungen bleiben daneben selbstverständlich auch möglich – und dürften in der nächsten Zeit zunächst wohl auch wieder „state of the art“ sein.