Neues Auslagerungsregime am Finanzmarkt ante portas
Verschärfung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an Auslagerungen durch Institute, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht werden.
Verschärfung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an Auslagerungen durch Institute, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht werden.
Stimmrechtsberechtigte Aktionäre börsennotierter Gesellschaften haben im Falle des Erreichens, Über- oder Unterschreitens von Stimmrechtsschwellen Mitteilungen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) und der börsennotierten Gesellschaft (Emittentin) zum Zwecke der Veröffentlichung abzugeben. Üben Aktionäre ihre Stimmrechte an der Emittentin gemeinschaftlich aus oder agieren diese anderweitig gemeinsam, löst dies vielfach mitteilungspflichtige Zurechnungstatbestände aus.
Zivilrechtlich sind im Rahmen einer Erbschaft zahlreiche gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Geht die Aktionärsstellung eines Erblassers auf einen oder mehrere Erben über und werden Aktien eines börsennotierten Unternehmens vererbt, ergeben sich überdies kapitalmarktrechtliche Fragestellungen.
Verbesserte Informations- und Dialogmöglichkeiten für Unternehmensgründer und Technologiedienstleister im Umfeld kapitalmarktrechtlicher Tätigkeitserbringung.
Erhöhte Anforderungen an Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen und Darstellung entsprechender Kompetenzprofile in der Erklärung zur Unternehmensführung.