BaFin implementiert neuen Innovations-Hub für FinTechs
Verbesserte Informations- und Dialogmöglichkeiten für Unternehmensgründer und Technologiedienstleister im Umfeld kapitalmarktrechtlicher Tätigkeitserbringung.
Verbesserte Informations- und Dialogmöglichkeiten für Unternehmensgründer und Technologiedienstleister im Umfeld kapitalmarktrechtlicher Tätigkeitserbringung.
Erhöhte Anforderungen an Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen und Darstellung entsprechender Kompetenzprofile in der Erklärung zur Unternehmensführung.
Möglichkeit virtueller Hauptversammlung bleibt erhalten – Künftige materielle „Annäherung“ von Präsenz- und virtueller Versammlung
Signifikante Kodexänderungen erfordern Anpassungen der Entsprechenserklärung börsennotierter Unternehmen – Schwerpunkte im Bereich ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit sowie hinsichtlich des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats
Neben genereller Meldepflicht bei Eigengeschäften von Führungskräften börsennotierter Unternehmen besteht dreißigtägiges Handelsverbot im Umfeld der Veröffentlichung von Zwischen- oder Jahresabschlussberichten.