Reform des Deutschen Corporate Governance Kodex nimmt konkrete Züge an
Geplante Kodexänderungen tragen vor allem ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit sowie den Änderungen des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes Rechnung.
Geplante Kodexänderungen tragen vor allem ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit sowie den Änderungen des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes Rechnung.
Erstreckung der Fiktion Kritischer Infrastrukturen sowie Ausdehnung des Melderegimes und organisatorischer Anforderungen auf weitere Tätigkeiten der Erbringer von Wertpapierdienstleistungen.
Zur Ausgestaltung nachrangiger hiesiger Regelungen zum Wertpapierinstitutsgesetz – insbesondere zur Anwendbarkeit von MaComp und MaRisk.
Am Donnerstag, den 10. Juni 2021, hat der Bundestag das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz zur Umsetzung der EU-Geldwäsche- sowie der EU-Finanzinformationsrichtlinie beschlossen (BT-Drs. 19/30443). Durch die Streichung der bisherigen Meldefiktion aus § 20 Abs. 2 GwG ergeben sich weitreichende Änderungen für zahlreiche Unternehmen. Das Gesetz soll zum 01.08.2021 in Kraft treten, wobei eine Übergangsfrist bis zum 31.03.2022 für Aktiengesellschaften sowie bis zum 30.06.2022 für die GmbH gilt.
Wertpapierinstitutsgesetz in Vorbereitung. Für Wertpapierhandelsbanken und zahlreiche Finanzdienstleistungsinstitute gilt das Kreditwesengesetz künftig nicht mehr.