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Juni
2021

Transparenzregister: Achtung – die Meldefiktion fällt weg!

Dr. Sebastian Garbe , Dr. Sebastian Garbe

Am Donnerstag, den 10. Juni 2021, hat der Bundestag das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz zur Umsetzung der EU-Geldwäsche- sowie der EU-Finanzinformationsrichtlinie beschlossen (BT-Drs. 19/30443). Durch die Streichung der bisherigen Meldefiktion aus § 20 Abs. 2 GwG ergeben sich weitreichende Änderungen für zahlreiche Unternehmen. Das Gesetz soll zum 01.08.2021 in Kraft treten, wobei eine Übergangsfrist bis zum 31.03.2022 für Aktiengesellschaften sowie bis zum 30.06.2022 für die GmbH gilt.