Kartellrecht
Dr. Philipp Engelhoven
,
Jan Christian Eggers, LL.M.
Das OLG Düsseldorf hat jüngst entscheiden, dass Unternehmen wegen einer Kartellgeldbuße keinen persönlichen Rückgriff gegen ihre Organe nehmen können. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision zum BGH zugelassen.
Kartellrecht
Jan Christian Eggers, LL.M.
,
Jan Christian Eggers, LL.M.
Seit dem Inkrafttreten der 10. GWB-Novelle hat das Bundeskartellamt bereits vier Verfahren auf die neu geschaffene Eingriffskompetenz des § 19a GWB gestützt. Am 5. Januar 2022 stellte das Bundeskartellamt nun erstmalig fest, dass Google „überragende marktübergreifende Bedeutung“ im Sinne des § 19a GWB hat und somit ein Anwendungsfall für die erweiterte Missbrauchsaufsicht ist. Damit ebnet das Kartellamt den Weg für eine stärkere Handhabe gegen das sog. GAMA-Quartett (Google, Amazon, Meta (ehemals Facebook) und Apple).