13
Februar
2018

Fack ju Göhte – der Tragödie dritter Teil

Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford) , Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)

Knapp drei Monate nach dem Kinostart des dritten Teils der Filmreihe „Fack ju Göhte“ ist die Eintragung der gleichnamigen Marke zum dritten Mal abgelehnt worden. Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteil vom 24. Januar 2018 entschieden, dass die Anmeldung von der Eintragung auszuschließen sei. Der Tragödie dritter Teil.

04
Juli
2017

Ich habe heute leider kein Foto für Dich – Aufnahmen gemeinfreier Gemälde dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden

Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford) , Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)

Fotografien von Werken, deren urheberrechtlicher Schutz bereits abgelaufen ist, dürfen nicht in eine Online-Mediendatenbank hochgeladen werden, wenn ein Fotografieverbot bestand. Das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 4 U 204/16) gab einem städtischen Museum Recht, das gegen einen solchen Upload vorgegangen war.

15
August
2016

Gemeinnützigkeit der Kunst oder künstliche Gemeinnützigkeit?

Dr. Julia Runte, LL.M. , Dr. Julia Runte, LL.M.

*** UPDATE - BFH bestätigt Urteil des FG Thüringen *** Neue Rechtsprechung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Förderung der bildenden Kunst bei Lagerung der Kunstwerke aus dem Bestand der Stiftung in den Wohnräumen des Stifters

Gerade Sammler im Bereich der bildenden Kunst möchten häufig den Bestand ihrer Sammlung über den eigenen Tod hinaus für die Nachwelt erhalten.

14
Juli
2015

Einschränkung der Panoramafreiheit abgelehnt

Die sog. Panoramafreiheit erlaubt es, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben und zwar ohne Zustimmung des Urhebers (§ 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG). Dies gilt in Deutschland sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Italien und Belgien besteht die Panoramafreiheit dagegen nur bei nicht gewerblicher Nutzung.

10
Juli
2015

Geburtstagszug II: Ist das Kunst oder kann das weg?

Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford) , Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)

Genießen Industriedesigns wie z.B. Möbel, Lampen, Modekreationen oder Produktverpackungen urheberrechtlichen Schutz? Der BGH hat in der Entscheidung „Geburtstagszug“ zwar seine langjährige Rechtsprechung aufgegeben, nach der an die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Industriedesigns hohe Anforderungen gestellt wurden.