09
Januar
2017

Augen auf vor dem Setzen von Hyperlinks!

Mit Beschluss vom 18.11.2016 hat das Landgericht Hamburg (Az.: 310 O 402/16) im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 8.9.2016, C-160/15 - GS Media) entschieden, dass sich derjenige haftbar machen kann, der auf seiner Internetseite einen Hyperlink auf eine andere Internetseite setzt. Der Verlinkende haftet, wenn die Internetseite, auf die der Link führt (die Quellseite), urheberrechtlich geschützte Werke enthält, die dort ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zugänglich gemacht wurden.

09
Mai
2016

"Pranger der Schande" – OLG München erklärt Bild-Aktion für rechtswidrig

Im Oktober 2015 stellte die „Bild“-Zeitung Personen, die auf Facebook flüchtlingsfeindliche Hassbotschaften verbreiteten, an den sog. "Pranger der Schande". Hierzu wurden die Facebook-Profilbilder und Kommentare der jeweiligen Personen auf „Bild“ und „Bild-Online“ veröffentlicht. Nach Auffassung des OLG München ist die Bild-Aktion rechtswidrig, da die Veröffentlichung der Facebook-Profilbilder die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten verletzt. Die Vorinstanz hatte noch anders entschieden.