ESRS S4 stellt Anforderungen an die Offenlegung von Informationen zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern. Der Standard zielt darauf ab, ein besseres Verständnis dafür zu schaffen, wie Unternehmen durch ihre Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen direkt oder indirekt das Leben von Verbrauchern beeinflussen – sowohl positiv als auch negativ. Im Fokus stehen dabei Aspekte wie Datenschutz, Produktsicherheit, Zugang zu Informationen, nichtdiskriminierende Vermarktung sowie die Berücksichtigung besonders schutzbedürftiger Personengruppen, etwa Kinder oder finanziell benachteiligte Haushalte. Der Standard fordert die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Behebung negativer Auswirkungen, aber auch zur gezielten Förderung positiver Effekte. Ebenso sind Risiken zu adressieren, die sich aus problematischen Auswirkungen oder Abhängigkeiten ergeben – etwa Reputationsrisiken oder wirtschaftliche Unsicherheiten durch verändertes Konsumverhalten. Voraussetzung für die Anwendung von ESRS S4 ist, dass im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse eine Relevanz entsprechender Themen festgestellt wurde. Der Standard ist in Verbindung mit den allgemeinen Anforderungen sowie weiteren sozialen ESRS zu verstehen.
Der Standard ESRS S3 legt dar, wie Unternehmen Informationen zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften offenlegen sollen. Ziel ist es, Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen oder potenziellen positiven und negativen Auswirkungen des Unternehmens auf diese Gemeinschaften zu schaffen. Dazu gehören auch die Konzepte, Verfahren und Ziele des Unternehmens im Umgang mit diesen Auswirkungen sowie relevante Kennzahlen. ESRS S3 ist anzuwenden, wenn im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 2 festgestellt wurde, dass betroffene Gemeinschaften in wesentlicher Weise von der Geschäftstätigkeit betroffen sind. Der Standard ist in Verbindung mit den allgemeinen Anforderungen sowie den weiteren sozialen Standards zu lesen.
Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung steigen erheblich – nicht zuletzt durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die damit verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die einen neuen Standard für Transparenz und Vergleichbarkeit setzen. Insbesondere für Unternehmen, die bislang nicht unter eine gesetzliche Berichtspflicht fielen, stellt der Umfang sowie die Komplexität der ESRS eine erhebliche Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, wie sich die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die darauf aufbauende Berichterstattung ressourcenschonend und effizient umsetzen lassen. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) hat zu diesem Zweck einen kostenfrei nutzbaren Berichtsgenerator entwickelt, der Unternehmen bei der Berichterstattung nach CSRD unterstützt. Bis Mitte 2025 ist zudem die Einführung eines weiteren Tools für freiwillige VSME-Berichte kleiner und mittlerer Unternehmen vorgesehen. Da sich der Berichtsgenerator derzeit noch in einer Early-Access-Phase befindet und noch nicht alle Funktionen freigeschaltet sind, ist die Anwendung aktuell nur eingeschränkt nutzbar. Die nachfolgende Einschätzung stellt daher eine vorläufige Bewertung dar und dient einer ersten Einordnung der praktischen Einsatzmöglichkeiten des Tools.
Während ESRS S1 die eigene Belegschaft in den Fokus der Berichterstattung rückt, legt ESRS S2 die Berichtsanforderungen für Unternehmen hinsichtlich der Arbeitskräfte in ihrer Wertschöpfungskette fest. Ziel dieses Standards ist es, Transparenz über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu schaffen, die mit der Beschäftigung und den Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette verbunden sind. Somit betreffen die Berichtsanforderungen sowohl die vor- als auch nachgelagerte Wertschöpfungsketten und schließen alle Arbeitskräfte ein, auf die das Unternehmen mittelbar oder unmittelbar wesentliche Auswirkungen haben kann. Unternehmen sind verpflichtet, relevante Informationen zu den Bereichen Strategie, Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Kennzahlen und Zielen offenzulegen. Der Standard überschneidet sich thematisch mit den Nachhaltigkeitsaspekten, die in ESRS S1 adressiert werden, darüber hinaus sind die Offenlegungsanforderungen hinsichtlich der Strategie in Verbindung mit den allgemeinen Angaben aus ESRS 2 zu lesen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) setzen neue Maßstäbe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Im Februar 2025 wurden im Rahmen der Omnibus-Initiative einschneidende Änderungen hinsichtlich des Berichtsumfangs und der Berichtszeiträume angekündigt: demnach soll der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen sowie die Berichtsinhalte vermutlich begrenzt und die Berichtspflicht großer Unternehmen um zwei Jahre verschoben werden. Darüber hinaus gibt es auch Verzögerungen auf nationaler Ebene: bisher wurde die CSRD nicht in nationales Recht umgesetzt. Trotz der regulatorischen Unsicherheiten steht jedoch fest: CSRD und ESRS kommen und alle berichtspflichtigen Unternehmen werden die doppelte Wesentlichkeitsanalyse zur Vorbereitung des Nachhaltigkeitsberichts durchführen müssen.