03
Dezember
2024

Vorsicht: Neue Produktsicherheitsverordnung

Dr. Andreas von Criegern

Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die am 12. Juni 2023 in Kraft getretene neue EU-Produktsicherheitsverordnung. Sie ersetzt die bislang geltende Produktsicherheitsrichtlinie. Anders als die bisherige Richtlinie gilt die Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU. Bisher war es so, dass die jeweiligen Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen mussten. Dabei wurde nicht dieselbe Einheitlichkeit der Rechtsregelungen in der EU sichergestellt, wie dies bei der nunmehr in kraft tretenden Verordnung der Fall ist.

25
April
2024

Ins eigene Holz geschnitten – Schadensersatz wegen unrechtmäßigem Einkürzen von Bäumen auf dem Nachbargrundstück

Linda Siegert , Linda Siegert

Die Bäume auf benachbarten Grundstücken können schnell zum Streitthema werden, die in vielen Fällen vor Gericht landen. So geschah es auch im vorliegenden Fall, in dem der Streit die Parteien bis vor das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 9 U 35/23) führte. Der Streit entbrannte, nachdem ein Nachbar unabgesprochen das Grundstück seiner Nachbarin betrat und dort gravierende Schneidemaßnahmen an verschiedenen Bäumen vornahm. Dies kam ihm nun teuer zu stehen. Die Klägerin fordert Schadensersatz in Höhe von 34.688,50 € nebst Verzugszinsen.

17
Oktober
2023

Widerspruch im Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die elektronische Kommunikation

Linda Siegert , Linda Siegert

Nach § 70 Abs. 1 S. 1 VwGO kann der Widerspruch im Verwaltungsverfahren schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, erhoben werden. Mit der Frage, wie sich die schriftliche und elektronische Form unterscheiden und worauf bei der elektronischen Form nach § 3a Abs. 3 VwGO zu achten ist, befasst sich dieser Beitrag.