Popularklagen gegen LNG Terminal auf Rügen unzulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hatte als erste und einzige Instanz im einstweiligen Rechtsschutz über ein schnelles Vorgehen gegen das LNG-Terminal im Hafen Mukran zu entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte als erste und einzige Instanz im einstweiligen Rechtsschutz über ein schnelles Vorgehen gegen das LNG-Terminal im Hafen Mukran zu entscheiden.
Die Bäume auf benachbarten Grundstücken können schnell zum Streitthema werden, die in vielen Fällen vor Gericht landen. So geschah es auch im vorliegenden Fall, in dem der Streit die Parteien bis vor das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 9 U 35/23) führte. Der Streit entbrannte, nachdem ein Nachbar unabgesprochen das Grundstück seiner Nachbarin betrat und dort gravierende Schneidemaßnahmen an verschiedenen Bäumen vornahm. Dies kam ihm nun teuer zu stehen. Die Klägerin fordert Schadensersatz in Höhe von 34.688,50 € nebst Verzugszinsen.
Unerwünschte Telefonwerbung nervt und ist in vielen Fällen rechtswidrig. Dennoch dürfen Behörden Callcenter-Betreiber, auch wenn sie klar illegal vorgehen, nicht öffentlich benennen und dadurch an den „Pranger“ stellen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln mit Urteil vom 17.11.2023 – 1 K 3664/21 – entschieden.
Nach § 70 Abs. 1 S. 1 VwGO kann der Widerspruch im Verwaltungsverfahren schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, erhoben werden. Mit der Frage, wie sich die schriftliche und elektronische Form unterscheiden und worauf bei der elektronischen Form nach § 3a Abs. 3 VwGO zu achten ist, befasst sich dieser Beitrag.
Die Vergabe eines Wegenutzungsvertrages für Strom und Gas stellt die zuständigen Gemeinden vor große Herausforderungen. Neben der Frage, nach welchen Auswahlkriterien der Vertrag vergeben werden soll, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Neutralität der Gemeinde in Verfahren, an denen sich auch ein gemeindeeigener Bewerber beteiligt.