13
August
2015

Einheitliches Patentgericht soll in Kürze in die Vorlaufphase gehen

Das Einheitliche Patentgericht soll seine richterliche Tätigkeit unmittelbar mit Inkrafttreten des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) aufnehmen. Das EPGÜ tritt in Kraft, wenn mindestens 13 EU-Mitgliedsstaaten es ratifiziert haben. Mit Portugal hat inzwischen der achte Mitgliedstaat das EPGÜ ratifiziert. In weiteren Mitgliedstaaten läuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren, darunter Großbritannien, Niederlande und Deutschland.

13
Juli
2015

Lokalkammer Hamburg

Am 19. März 2013 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass Hamburg einer von vier deutschen Standorten einer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts sein wird (neben Düsseldorf, Mannheim und München). Die Vorbereitungen dafür, dass die Lokalkammer beim Start des Einheitlichen Patentgerichtssystems ihre Arbeit aufnehmen kann, laufen auf Hochtouren. Das Gebäude ist inzwischen bekannt.

06
Juli
2015

Patentbewertung und Einheitliches Patentgericht: Werden europäische Patente auf einen Schlag mehr wert?

Beatrix Arlitt

Patente und Patentportfolios spielen auch als immaterielle Vermögenswerte eine große Rolle: Sie fließen in die Bewertung von Unternehmen ein, werden gehandelt, dienen als Verhandlungsmasse bei Unternehmensverkäufen oder als Sicherheiten für die Aufnahme von Krediten. Einer der für die Bewertung maßgebenden Aspekte ist, inwieweit es durch effektiven Rechtsschutz gelingt, Dritte von der Nutzung der geschützten Technologie auszuschließen. Dieser Rechtsschutz wird sich durch die Einführung des Einheitlichen Patentgerichts grundlegend ändern: Europäische Patente können in einem einzigen Gerichtsverfahren mit einheitlicher Wirkung für alle benannten EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden. Das hat Folgen für den Ertragswert.

02
Juli
2015

Die Jahresgebühren für das Einheitspatent stehen fest

Der engere Ausschuss beim Europäischen Patentamt, in welchem die am Einheitspatent teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, hat am 24. Juni 2015 die Jahresgebühren für das Einheitspatent festgelegt. Er ist dabei dem "echten TOP 4"-Vorschlag gefolgt, nach welchem die Jahresgebühren der Summe der gegenwärtigen Jahresgebühren bei den Patentämtern in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden entsprechen. Mit der damit feststehenden Höhe der Gebühren haben Patentanmelder eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für ihre künftige Anmeldestrategie erhalten.