Anhebung der Schwellenwerte durch die EU Kommission bestätigt
Die EU Kommission hat mit Richtline vom 17. Oktober dem Vorschlag zur Anhebung der Schwellenwerte zugestimmt.
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Die EU Kommission hat mit Richtline vom 17. Oktober dem Vorschlag zur Anhebung der Schwellenwerte zugestimmt.
Bereits im September wurden Pläne der EU Kommission bekannt, die allseits bekannten Schwellenwerte für die Klassifizierung von Gesellschaften als klein, mittel und große entsprechend anzuheben. Die Kommentierungsfrist hierzu endete am 6. Oktober 2023 und zeichnet ein einheitlich zustimmendes Bild.
Die Europäische Kommission hat am 31. Juli 2023 den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Die Standards wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ausgearbeitet und richten sich an Unternehmen, welche die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anwenden müssen.
Für multinationale Unternehmensgruppen entstehen im Falle einen kalenderjahrgleichen Geschäftsjahre ab 2025 neue Berichtspflichten durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes welches im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 22.06.2023 in Kraft getreten ist. Der erste Bericht muss bis Ende 2026 erstellt und offengelegt sein!
Das Zeitalter der internationalen Globalisierung und der Digitalisierung nimmt auch starken Einfluss auf die Jahresabschlussprüfung. Internationalisierung – insbesondere globale Konzernstrukturen - und die Schnelllebigkeit der Geschäftswelt haben durch die jüngsten Krisen zwar zu einer Verlangsamung der Geschehnisse weltweit geführt, dennoch machen die Forderungen nach Beschleunigung und Entbürokratisierung auch vor dem Prüfungsbericht und dem Bestätigungsvermerk keinen Halt. Vermehrt werden die Forderungen nach einer elektronischen Variante des Prüfungsberichts und Bestätigungsvermerks seitens von Stakeholdern, seien es Aktionäre, Kreditversicherer, Banken oder sonstige Geschäftspartner, laut. Aber haben diese elektronischen Formen überhaupt die gleiche Rechtskraft wie ihre Papierversionen?
Hinter dem Begriff „Künstliche Intelligenz“ verbergen sich Algorithmen d.h. Problemlösungsverfahren, die ohne die vollständige Programmierung der Teilhandlungen auskommen. Die lernenden Systeme nehmen durch Rückkopplung Modellanpassungen vor und können hierdurch auf der Grundlage von Daten selbständig Lösungswege entwickeln.
Zum Jahresende 2022 hat der Gesetzgeber innerhalb eines Monats zwei Gesetzte zur Einführung von Strom- und Gaspreisbremsen geschaffen. Beide Gesetze, das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) und das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) traten am 24. Dezember 2022 in Kraft.
Wie wir mittlerweile alle mitbekommen haben, befinden wir uns in wirtschaftlich ausgesprochen herausfordernden Zeiten. Dabei bleibt es leider nicht aus, dass immer mehr Unternehmen und Organisationen zum Abschlussstichtag mit einem negativen Eigenkapital konfrontiert werden und damit automatisch ein spezieller Fokus auf die „Going-Concern-Problematik“ liegt.
Gem. § 272 Abs. 2 HGB ist u.a. der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird, als Kapitalrücklage auszuweisen.
Von einer Krise in die nächste. So fühlt es sich aktuell an. Mit dem Lockern der pandemischen Einschränkungen hofften wir alle - und eben auch die Wirtschaft und ihre Akteure -, zurück zur „Normalität“ zu finden. Nun stehen wir vor historisch hohen Inflationsraten und steigenden Zinsen und unsere Wirtschaft sowie unsere Unternehmen damit vor enormen Herausforderungen und großem Druck.
Die Auswirkungen belaufen sich dabei nicht nur auf die Bewertung von Unternehmen am Kapitalmarkt oder deren Aktienkurse, sondern machen sich ebenso in der laufenden Rechnungslegung und folglich in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bemerkbar.