Rechnungslegung
Florian Ludwig
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz eine Ausnahmeregelung für die Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen getroffen: Für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 wird vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 des Handelsgesetzbuchs (HGB) eingeleitet. Diese Maßnahme soll den Auswirkungen der anhaltenden Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie Rechnung tragen und Unternehmen sowie anderen Beteiligten mehr Flexibilität einräumen.
Rechnungslegung
Michael Kapitza
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Finn Bassiner
Gemäß europarechtlichen Vorgaben hat eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Schwellenwerte gemäß der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz-Richtlinie) zu erfolgen. Vor dem Hintergrund der hohen Inflation in den vergangenen Jahren und dem Ziel des Bürokratieabbaus, wurde am 17. Oktober 2023 der delegierte Rechtsakt zur Änderung der Bilanz-Richtlinie durch die EU-Kommission verabschiedet. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte mit der Verkündung des zweiten Gesetzes zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt am 16. April 2024.
Rechnungslegung
Florian Ludwig
Das im Regierungsentwurf vorgelegte Bürokratieentlastungsgesetz IV wurde vom Bundeskabinett am 13. März 2024 beschlossen und soll bei der Bekämpfung des sog. „Bürokratie-Burnout“ weiterhelfen. Nach bislang geltendem Recht sind Buchungsbelege grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren. Der Entwurf sieht vor, die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen auf 8 Jahre zu verkürzen (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Die Erleichterung soll für alle Unterlagen gelten, deren Aufbewahrungsfrist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes noch nicht abgelaufen ist.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrechtRechnungslegung
Beatrix Arlitt
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Dr. Hans Mewes
Das Bundesministerium der Justiz hat am 22. März 2024 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) veröffentlicht. Durch die CSRD und deren hiesige Umsetzung soll eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Prüfung dieser Berichterstattung durch einen Abschluss- bzw. Wirtschaftsprüfer implementiert werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist ambitioniert, da eine fristgemäße Richtlinienumsetzung bereits bis zum 6. Juli 2024 stattfinden müsste.
Rechnungslegung
Beatrix Arlitt
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 das „Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ in seiner Entwurfsfassung gebilligt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren materiell abgeschlossen.