16
Dezember
2024

Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2023: Wichtige Fristen und Hintergrundinformationen

Florian Ludwig

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz eine Ausnahmeregelung für die Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen getroffen: Für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 wird vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 des Handelsgesetzbuchs (HGB) eingeleitet. Diese Maßnahme soll den Auswirkungen der anhaltenden Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie Rechnung tragen und Unternehmen sowie anderen Beteiligten mehr Flexibilität einräumen.

03
September
2024

Neue Größenklassen und Prüfungspflicht

Michael Kapitza , Finn Bassiner

Gemäß europarechtlichen Vorgaben hat eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Schwellenwerte gemäß der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz-Richtlinie) zu erfolgen. Vor dem Hintergrund der hohen Inflation in den vergangenen Jahren und dem Ziel des Bürokratieabbaus, wurde am 17. Oktober 2023 der delegierte Rechtsakt zur Änderung der Bilanz-Richtlinie durch die EU-Kommission verabschiedet. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte mit der Verkündung des zweiten Gesetzes zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt am 16. April 2024.

08
April
2024

Bekämpfung des Bürokratie-Burnout

Florian Ludwig

Das im Regierungsentwurf vorgelegte Bürokratieentlastungsgesetz IV wurde vom Bundeskabinett am 13. März 2024 beschlossen und soll bei der Bekämpfung des sog. „Bürokratie-Burnout“ weiterhelfen. Nach bislang geltendem Recht sind Buchungsbelege grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren. Der Entwurf sieht vor, die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen auf 8 Jahre zu verkürzen (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Die Erleichterung soll für alle Unterlagen gelten, deren Aufbewahrungsfrist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes noch nicht abgelaufen ist.

04
April
2024

Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt an Fahrt auf – stufenweise Einführung für verschiedene Unternehmenstypen geplant

Beatrix Arlitt , Dr. Hans Mewes

Das Bundesministerium der Justiz hat am 22. März 2024 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) veröffentlicht. Durch die CSRD und deren hiesige Umsetzung soll eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Prüfung dieser Berichterstattung durch einen Abschluss- bzw. Wirtschaftsprüfer implementiert werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist ambitioniert, da eine fristgemäße Richtlinienumsetzung bereits bis zum 6. Juli 2024 stattfinden müsste.