12
Januar
2023

Wesentlichkeit bei der Rechnungsabgrenzung indirekt neu geregelt

Michael Kapitza , Michael Kapitza

Bis dato war es vor allem die handelsrechtliche Literaturmeinung, die die Auffassung vertrat, dass die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens (insbesondere eines aktivischen) jedenfalls dann unterbleiben darf, wenn sich Bildung und Verbrauch in etwa ausgeglichen haben und/oder der Posten bzw. der Effekt in der laufenden Jahresrechnung nicht wesentlich ist. Dieser Ansatz wurde vielfach in die steuerliche Regelung übernommen.

12
Januar
2023

Unternehmensvorsätze in 2023: Zeit für grüne Ideen!

Florian Ludwig , Florian Ludwig

Das neue Jahr ist mittlerweile bereits ein paar Tage alt. Dennoch stellt sich die Frage, ob Sie sich im Hinblick auf das neue Jahr mit guten Vorsätzen beschäftigt haben? Das letzte Jahr ging mit einigen positiven Nachrichten zum Klimaschutz zu Ende, wie zum Beispiel der COP27 oder insbesondere der Biodiversitätskonferenz in Montreal, Kanada. Haben Sie auch schon grüne Vorsätze für das neue Jahr? Hier ein paar nachhaltige Ideen.

14
Dezember
2022

DEBRA – nur ein schöner Vorname oder steckt noch mehr dahinter?

Florian Ludwig , Florian Ludwig

Die Covid-19-Pandemie hat einen erheblichen Einfluss auf unsere Welt genommen. Einschränkungen, psychische Belastung, Digitalisierungssprung und wirtschaftliche Einbußen sind nur als einige wenige Beispiele zu nennen. Allerdings ist nicht alles, was diese Situation mit sich gebracht hat, negativ zu bewerten. Die Pandemie hat uns lernen und wertschätzen lassen sowie neue Erkenntnisse mit sich gebracht. Eine dieser Erkenntnisse ist die debt-equity bias reduction allowance (DEBRA).

07
Dezember
2022

Zweifel im Umgang mit dem Rechnungslegungshinweis zur Bilanzierung von rückdeckungsgesicherten Pensionsrückstellungen

Florian Ludwig , Beatrix Arlitt , Florian Ludwig

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (FAB) hat im Juli 2021 den Rechnungslegungshinweis IDW RH FAB 1.021 „Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen“ verabschiedet. Dieser ist verpflichtend erstmalig ab dem Bilanzstichtag 31.12.2022 anzuwenden.