Gemeinnützigkeit und Aufstockung von Kurzarbeitergeld in der Corona-Pandemie
Mit Schreiben vom 26.05.2020 hat das BMF sein Schreiben vom 09.04.2020 zu Aufstockungen von Kurzarbeitergeld bei gemeinnützigen Körperschaften ergänzt.
Mit Schreiben vom 26.05.2020 hat das BMF sein Schreiben vom 09.04.2020 zu Aufstockungen von Kurzarbeitergeld bei gemeinnützigen Körperschaften ergänzt.
Der BFH hat mit Urteil vom 23.07.2019 (Az. XI R 2/17, DStR 2019, S. 2426) entschieden, dass die Umsätze, die ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Wohlfahrtswesens aus Gastronomieleistungen und der Zurverfügungstellung einer öffentlichen Toilette erzielt, selbst dann nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a) UStG ermäßigt zu besteuern sind, wenn diese Leistungen der Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke gedient haben.
+++ Update +++ Gemeinnützige Organisationen mit umfangreichen Leistungsangeboten im Zweckbetrieb und Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen sollten prüfen, ob sie an den Corona-Soforthilfe-Programmen der öffentlichen Hand teilnehmen können. Für Non-Profit-Organisationen, die einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Hamburg haben und sich aktuell aufgrund der Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten befinden, besteht beispielsweise die Möglichkeit am Hamburger Corona Soforthilfe Programm (HCS) teilzunehmen.
Das LG Bremen hat sich mit Urteil vom 12. Juli 2019 – 4 O 2083/16 mit der Haftung des Stiftungsvorstandes für die Schäden aus einer fehlgeschlagenen Investition aus Stiftungsmitteln befasst. Nach Ansicht des Gerichts hafte der Vorstand selbst bei riskanten Anlagegeschäften nicht, sofern nur ein kleiner Teil des Vermögens der Stiftung betroffen ist, das Konzept durch namhafte Mitdarlehensgeber geprüft wurde und das durch das Darlehen zu fördernde Projekt zu den Stiftungszielen passt.
Mit Beschluss vom 05.08.2019 hat das OLG Köln entschieden, dass ein Stiftungsgeschäft zur Errichtung einer Stiftung des Privatrechts, in dem der Stifter die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück zusichert, der notariellen Beurkundung bedarf.