Stiftungen und gemeinnützige Organisationen
Dr. Julia Runte, LL.M.
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Dr. Julia Runte, LL.M.
Bereits seit 2016 wurde relativ unbemerkt im Zuge des Cum/Ex- und Cum/Cum-Skandals in § 36a Abs. 4 EStG eine Verschärfung der steuerlichen Deklarationspflichten für steuerbefreite Körperschaften, die deutsche Dividendeneinkünfte von mehr als € 20.000,00 p. a. erzielen, eingeführt. Sofern gesetzlich bestimmte Haltefristen nicht eingehalten wurden, drohte diesen Körperschaften eine Steuernachzahlung auf bislang steuerbefreite Einkünfte im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung. Ab 2019 ist der Kapitalertragsteuerabzug bei steuerbefreiten Körperschaften nochmals verschärft worden: Statt einer Nacherklärung bestimmter Dividenden soll nunmehr automatisch bei jeder steuerbefreiten Körperschaft ab einem Dividendenertrag von € 20.000,00 von den Banken grundsätzlich ein Steuereinbehalt in Höhe von 15 % vorgenommen werden.
Stiftungen und gemeinnützige OrganisationenKunst und Kultur
Dr. Julia Runte, LL.M.
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Dr. Julia Runte, LL.M.
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Meike Isabel Bever, LL.M.
Spätestens, seit „Salvator Mundi“ unter den Hammer kam, ist allgemein bekannt: Die Preise für Kunstwerke können durch die Decke gehen. Und vor allem ist ihr Wert nicht immer leicht bestimmbar. Welcher Betrag also ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig, wenn der Spender einer gemeinnützigen Organisation einen Kunstgegenstand zuwendet? In welcher Höhe darf eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden? Die OFD Nordrhein-Westfalen hat sich mit dieser Frage in ihrer Verfügung vom 17.07.2018 (Az. S 2223-2015/0029-St 15) ausführlich befasst.
Stiftungen und gemeinnützige Organisationen
Dr. Julia Runte, LL.M.
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Dr. Julia Runte, LL.M.
Auf der Suche nach innovativen Finanzierungsmöglichkeiten versuchen spendensammelnde gemeinnützige Organisationen seit einigen Jahren vermehrt über Spenden-Portale im Internet Mittel für gemeinwohlorientierte Projekte einzusammeln. Das Bundesfinanzministerium (BMF) erkennt jetzt mit Schreiben vom 15.12.2017 die Abzugsfähigkeit der im Wege des Crowdfunding über diese Portale eingesammelten Spenden unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich an.
Stiftungen und gemeinnützige Organisationen
Dr. Julia Runte, LL.M.
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Dr. Julia Runte, LL.M.
Mit Urteil vom 17.05.2017 hat der Bundesfinanzhof (V R 52/15) entschieden, dass eine traditionelle Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, nicht gemeinnützig i.S.d. Abgabenordnung ist. Im Streitfall sah die Satzung der Klägerin vor, Mitglied könne jeder unbescholtene Mann werden, der mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat.