12
April
2016

Alles Gold, was glänzt? Finanzverwaltung erleichtert die Verwertung von Sachspenden

Durch Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 26.01.2016 zeigt die Finanzverwaltung am Beispiel Zahngold einen Weg, das Entstehen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes in den Fällen zu vermeiden, in denen steuerbegünstigte Körperschaften ihnen unentgeltlich zugewendete Gegenstände (Sachspenden) zur Mittelbeschaffung für ihre ideellen, steuerbegünstigten Zwecke verwenden.