Umsatzsteuerrecht
Thomas Schäffer
,
Thomas Schäffer
Die Vereinfachungsregelung zum sogenannten Konsignationslager ist EU-einheitlich geregelt. Diese Regelung wurde durch Einführung des § 6b UStG mit Wirkung zum 01.01.2020 in Deutschland gesetzlich normiert. Knapp zwei Jahre später hat das BMF zu dieser Norm am 10.12.2021 ein Einführungsschreiben veröffentlicht, das die Sichtweise der Finanzverwaltung darlegt und erfreulicherweise zahlreiche Bestätigungen und Beispiele enthält, die für mehr Sicherheit im praktischen Umgang mit Konsignationslagern führen dürften.
Umsatzsteuerrecht
Was plant die Ampel-Koalition im Bereich der Umsatzsteuer? Das Wichtigste ist sicherlich, dass der Steuersatz unverändert bleibt. Die Mehrwertsteuer soll nicht erhöht werden. Daneben gibt es zahlreiche Veränderungen im Umsatzsteuerrecht, die momentan ausgearbeitet werden und 2022 den Weg in das Gesetzgebungsverfahren finden könnten.
Umsatzsteuerrecht
Der Entwurf eines neuen BMF-Schreibens, dessen Neuregelungen bereits ab 01.01.2022 greifen sollen, wird dringenden Handlungsbedarf für alle Beteiligten nach sich ziehen.
Umsatzsteuerrecht
Am 01.07.2021 treten die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der zweiten Stufe des europäischen Mehrwertsteuerdigitalpakets in Kraft. Die Änderungen stellen einen weiteren Schritt zur Umsatzbesteuerung von Leistungen im Bestimmungsmitgliedstaat dar (sog. Bestimmungslandprinzip).
Umsatzsteuerrecht
Dr. Julia Runte, LL.M.
,
Dr. Julia Runte, LL.M.
Bereits mit Urteil vom 16. Oktober 2019 (Az. 5 K 309/17) hatte das Finanzgericht Niedersachsen entschieden, dass eine umsatzsteuerliche Organschaft auch den nichtunternehmerischen Bereich des Organträgers umfasst und somit die Leistungen der Organgesellschaft an den nichtunternehmerischen Bereich des Organträgers als Innenumsätze nicht der Umsatzbesteuerung unterliegen. Mittlerweile ist unter dem Aktenzeichen V R 40/19 ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Dieses Verfahren ist derzeit ausgesetzt, da der Bundesfinanzhof die oben dargestellte Rechtsfrage mit Datum vom 07. Mai 2020 dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt hat.