05
Juli
2019

Bürokratieentlastungsgesetz III – Bundesregierung plant umfassende Erleichterungen für die Umsatzsteuer

Die Erfüllung umsatzsteuerlicher Vorgaben betrifft jeden Unternehmer. Gerade junge oder kleinere Unternehmen werden durch die Administration ihrer umsatzsteuerlichen Pflichten erheblich belastet, da sie in der Regel nicht über eigene Steuerabteilungen verfügen. Unternehmensbefragungen haben ergeben, dass die Unternehmen die unnötige Bürokratie als Zeit- und Kostenfaktor wahrnehmen, der Innovationen und Investitionen hemmt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun ein Eckpunktepapier zu Maßnahmen vorgelegt, mit denen Unternehmer von dieser Bürokratie deutlich entlastet werden sollen.